Auf diesem Grundstück in dritter Reihe, in einer der zentralen Wohnlagen von Weinböhla, könnte hier der Traum vom eigenen Haus in Erfüllung gehen.
Es handelt sich um ca. 430 m² Bauland an einer kleinen Anliegerstraße und kann mit einem...
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Auf diesem Grundstück in dritter Reihe, in einer der zentralen Wohnlagen von Weinböhla, könnte hier der Traum vom eigenen Haus in Erfüllung gehen.
Es handelt sich um ca. 430 m² Bauland an einer kleinen Anliegerstraße und kann mit einem Einfamilienhaus bebaut werden.
Trotz der ruhigen Wohnlage, passt hier das urbane Umfeld.
Weinböhla bietet mit seinen 5 Kindergärten, 3 Schulen, diversen Einkaufsmöglichkeiten und vielen Vereinen, für jeden neuen Einwohner das richtige Umfeld.
Das Grundstück ist erschlossen, muss aber noch vermessen werden. Die Vermessungskosten trägt der Erwerber.
Gerne zeigen wir Ihnen, persönlich bei einer Besichtigung, die Vorzüge dieser Wohnlage.
Auf diesem Grundstück in dritter Reihe, in einer der zentralen Wohnlagen von Weinböhla, könnte hier der Traum vom eigenen Haus in Erfüllung gehen.
Es handelt sich um ca. 430 m² Bauland an einer kleinen Anliegerstraße und kann mit einem Einfamilienhaus bebaut werden.
Trotz der ruhigen Wohnlage, passt hier das urbane Umfeld.
Weinböhla bietet mit seinen 5 Kindergärten, 3 Schulen, diversen Einkaufsmöglichkeiten und vielen Vereinen, für jeden neuen Einwohner das richtige Umfeld.
Das Grundstück ist erschlossen, muss aber noch vermessen werden. Die Vermessungskosten trägt der Erwerber.
Gerne zeigen wir Ihnen, persönlich bei einer Besichtigung, die Vorzüge dieser Wohnlage.
Kosten
Kaufpreis
129.000 €
Käuferprovision
Käuferprovision beträgt 7,14 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Immobiliendetails
Nutzungsart
Wohnen
Objektart
Wohngrundstück
Hauptobjektart
Grundstück
Vertragsart
Kauf
Grundstücksfläche (ca.)
430 m²
Erschließung
Voll erschlossen
Energie
Ausstattung
*teilerschlossenes Baugrundstück in dritter Baureihe*
*Vermessungskosten ca. 4000-5000€ für den Erwerber*
*Was besagt 34 des BauGB?*
*Antrag auf Vorbescheid in Arbeit*
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es...
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*teilerschlossenes Baugrundstück in dritter Baureihe*
*Vermessungskosten ca. 4000-5000€ für den Erwerber*
*Was besagt 34 des BauGB?*
*Antrag auf Vorbescheid in Arbeit*
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
*teilerschlossenes Baugrundstück in dritter Baureihe*
*Vermessungskosten ca. 4000-5000€ für den Erwerber*
*Was besagt 34 des BauGB?*
*Antrag auf Vorbescheid in Arbeit*
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Gartenanteil/mitbenutzung
Lage
Das Grundstück befindet sich in einer schönen und ruhigen Wohngegend, mit guter Verkehrsanbindung.
Weinböhla liegt inmitten Sachsens an der Sächsischen Weinstraße im Landkreis Meißen und ist ca. 15 km westlich von der Landeshauptstadt Dresden sowie 6...
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Das Grundstück befindet sich in einer schönen und ruhigen Wohngegend, mit guter Verkehrsanbindung.
Weinböhla liegt inmitten Sachsens an der Sächsischen Weinstraße im Landkreis Meißen und ist ca. 15 km westlich von der Landeshauptstadt Dresden sowie 6 km nordöstlich der Kreisstadt Meißen entfernt. 2004 erhielt der Ort die Auszeichnung als staatlich anerkannter Erholungsort. Die unmittelbare Nähe zu den Moritzburger Teich- und Waldgebieten sowie die Weiten der Nassau als auch die Region um Friedewald bieten zahlreiche Möglichkeiten zum Wandern, Radfahren oder einfach nur zum Spazieren gehen. Im Ort finden sich alle Handels- und Versorgungseinrichtungen, zudem Banken, Schulen, Kindereinrichtungen sowie kulturelle und sportliche Bereiche, ebenso Ärzte sämtlicher Fachrichtungen.
Weinböhla ist verkehrsmäßig sehr gut erschlossen. Die Domstadt Meißen sowie Dresden sind mit der S-Bahnlinie S1 zu erreichen. Nach Meißen besteht außerdem ein regelmäßiger Busverkehr. Die Straßenbahnlinie 4 fährt bis ins Stadtzentrum von Dresden. Der nächste Autobahnanschluss der A4/A13 sowie der Flughafen Dresden-Klotzsche sind über die gut ausgebaute Schnellstraße S80/81 in ca. 15-20 Minuten erreichbar.
Das Grundstück befindet sich in einer schönen und ruhigen Wohngegend, mit guter Verkehrsanbindung.
Weinböhla liegt inmitten Sachsens an der Sächsischen Weinstraße im Landkreis Meißen und ist ca. 15 km westlich von der Landeshauptstadt Dresden sowie 6 km nordöstlich der Kreisstadt Meißen entfernt. 2004 erhielt der Ort die Auszeichnung als staatlich anerkannter Erholungsort. Die unmittelbare Nähe zu den Moritzburger Teich- und Waldgebieten sowie die Weiten der Nassau als auch die Region um Friedewald bieten zahlreiche Möglichkeiten zum Wandern, Radfahren oder einfach nur zum Spazieren gehen. Im Ort finden sich alle Handels- und Versorgungseinrichtungen, zudem Banken, Schulen, Kindereinrichtungen sowie kulturelle und sportliche Bereiche, ebenso Ärzte sämtlicher Fachrichtungen.
Weinböhla ist verkehrsmäßig sehr gut erschlossen. Die Domstadt Meißen sowie Dresden sind mit der S-Bahnlinie S1 zu erreichen. Nach Meißen besteht außerdem ein regelmäßiger Busverkehr. Die Straßenbahnlinie 4 fährt bis ins Stadtzentrum von Dresden. Der nächste Autobahnanschluss der A4/A13 sowie der Flughafen Dresden-Klotzsche sind über die gut ausgebaute Schnellstraße S80/81 in ca. 15-20 Minuten erreichbar.
01689 Weinböhla
· Sachsen · Deutschland
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Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners...
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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER: Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
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In freier Handelsvertretung für die von Poll Immobilien GmbH
Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO erteilt durch den Landkreis Meißen
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landkreis Meißen, Landratsamt, Brauhausstaße 21, 01662 Meißen