Das Objekt befindet sich in einem lebendigen Viertel in Berlin-Prenzlauer Berg. Die Umgebung bietet eine exzellente Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Cafés und Restaurants sind fußläufig erreichbar. Mehrere Supermärkte und Boutiquen liegen nur...
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Das Objekt befindet sich in einem lebendigen Viertel in Berlin-Prenzlauer Berg. Die Umgebung bietet eine exzellente Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Cafés und Restaurants sind fußläufig erreichbar. Mehrere Supermärkte und Boutiquen liegen nur wenige Gehminuten entfernt.
Öffentliche Verkehrsmittel wie U-Bahn, S-Bahn und Tram sind rund zwei Gehminuten entfernt und sorgen für eine gute Anbindung an das Stadtzentrum und umliegende Bezirke. Zahlreiche Parks und Grünflächen, wie der beliebte Helmholzplatz oder der Mauerpark, sorgen für Erholungsmöglichkeiten und Freizeitaktivitäten im Freien. Zudem gibt es diverse Schulen, Kindergärten und Ärzte in der Nähe, die den Standort besonders attraktiv für Familien machen.
Diese Immobilie befindet sich in einem der Erhaltungsverordnungsgebiete (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch), auch Milieuschutz- oder soziale Erhaltungsgebiete genannt, so dass bestimmte bauliche und eigentumsrechtliche Vorhaben einer gesonderten Genehmigung der Bezirke bedürfen.
Das Objekt befindet sich in einem lebendigen Viertel in Berlin-Prenzlauer Berg. Die Umgebung bietet eine exzellente Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Cafés und Restaurants sind fußläufig erreichbar. Mehrere Supermärkte und Boutiquen liegen nur wenige Gehminuten entfernt.
Öffentliche Verkehrsmittel wie U-Bahn, S-Bahn und Tram sind rund zwei Gehminuten entfernt und sorgen für eine gute Anbindung an das Stadtzentrum und umliegende Bezirke. Zahlreiche Parks und Grünflächen, wie der beliebte Helmholzplatz oder der Mauerpark, sorgen für Erholungsmöglichkeiten und Freizeitaktivitäten im Freien. Zudem gibt es diverse Schulen, Kindergärten und Ärzte in der Nähe, die den Standort besonders attraktiv für Familien machen.
Diese Immobilie befindet sich in einem der Erhaltungsverordnungsgebiete (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch), auch Milieuschutz- oder soziale Erhaltungsgebiete genannt, so dass bestimmte bauliche und eigentumsrechtliche Vorhaben einer gesonderten Genehmigung der Bezirke bedürfen.