Im Herzen von Neukölln, in bester Kiezlage, bietet das hier angebotene Objekt Ausbaupotential von zwei Dachgeschossen und einer Remise.
Verteilt über das Dachgeschoss des Vorderhauses, das Dachgeschoss des Hinterhauses und die im Innenhof liegende...
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Im Herzen von Neukölln, in bester Kiezlage, bietet das hier angebotene Objekt Ausbaupotential von zwei Dachgeschossen und einer Remise.
Verteilt über das Dachgeschoss des Vorderhauses, das Dachgeschoss des Hinterhauses und die im Innenhof liegende Remise verteilen sich ca. 350 m² nutzbare Fläche.
Basierend auf den Regelungen der Teilungserklärung ist der Eigentümer des Teileigentums 3 (Remise) zu folgendem berechtigt:
"Die jeweiligen Eigentümer des Teileigentums Nr. 3 sind berechtigt, die im Dachgeschoss belegenen Räume, welcher zur Sondernutzung zugewiesen und bisher nicht ausgebaut sind, auf eigene Kosten zu Wohnzwecken um- und auszubauen, auch eine anderweitige Raumaufteilung vorzunehmen."
"Die jeweiligen Eigentümer des Teileigentums Nr. 3 sind ermächtigt und bevollmächtigt, alle für die Änderungen der Teilungserklärung zur weiteren Umwandlung in Wohnungseigentum erforderlichen Erklärungen abzugeben, zu bewilligen und zu beantragen, und zwar unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB."
"Der jeweilige Eigentümer des Teileigentums Nr. 3 ist ferner berechtigt, Fenster aller Art, Gauben, Balkone, Loggien und Dachterrassen – auch über den Wohnungen- (alles immer nach Maßgabe bauaufsichtlicher Zulässigkeit) zu errichten und nicht benutzte Schornsteine zu entfernen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen für die neu errichteten Bereiche herzustellen bzw. an vorhandene Versorgungseinrichtungen anzuschließen. Diese Befugnis berechtigt auch zum Eingriff in die unter den begünstigten Bereichen liegenden Wohnungen und/oder in das Gemeinschaftseigentum. Der berechtigte Eigentümer ist befugt, erforderliche Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen. Der berechtigte Eigentümer ist für den Fall, daß die Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Genehmigung des Dachausbaus Auflagen erteilt, die einen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum erfordern (z.B. Anstrich von Fassaden, Hofentsiegelung), auch befugt, diese Arbeiten unter Eingriff in das Gemeinschaftseigentum auf seine Kosten durchzuführen. Für die hier niedergelegten Befugnisse ist ein besonderes Entgelt an die Eigentümergemeinschaft nicht zu entrichten."
Teileigentum - Remise
Ca. 38 m² + Sondernutzungsrecht für die direkt angrenzende Kellerfläche
Sondernutzungsrecht - Dachgeschoss Vorderhaus
152,50 m² (lt. TE)
Sondernutzungsrecht - Dachgeschoss Hinterhaus
158,40 m² (lt. TE)
Im Herzen von Neukölln, in bester Kiezlage, bietet das hier angebotene Objekt Ausbaupotential von zwei Dachgeschossen und einer Remise.
Verteilt über das Dachgeschoss des Vorderhauses, das Dachgeschoss des Hinterhauses und die im Innenhof liegende Remise verteilen sich ca. 350 m² nutzbare Fläche.
Basierend auf den Regelungen der Teilungserklärung ist der Eigentümer des Teileigentums 3 (Remise) zu folgendem berechtigt:
"Die jeweiligen Eigentümer des Teileigentums Nr. 3 sind berechtigt, die im Dachgeschoss belegenen Räume, welcher zur Sondernutzung zugewiesen und bisher nicht ausgebaut sind, auf eigene Kosten zu Wohnzwecken um- und auszubauen, auch eine anderweitige Raumaufteilung vorzunehmen."
"Die jeweiligen Eigentümer des Teileigentums Nr. 3 sind ermächtigt und bevollmächtigt, alle für die Änderungen der Teilungserklärung zur weiteren Umwandlung in Wohnungseigentum erforderlichen Erklärungen abzugeben, zu bewilligen und zu beantragen, und zwar unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB."
"Der jeweilige Eigentümer des Teileigentums Nr. 3 ist ferner berechtigt, Fenster aller Art, Gauben, Balkone, Loggien und Dachterrassen – auch über den Wohnungen- (alles immer nach Maßgabe bauaufsichtlicher Zulässigkeit) zu errichten und nicht benutzte Schornsteine zu entfernen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen für die neu errichteten Bereiche herzustellen bzw. an vorhandene Versorgungseinrichtungen anzuschließen. Diese Befugnis berechtigt auch zum Eingriff in die unter den begünstigten Bereichen liegenden Wohnungen und/oder in das Gemeinschaftseigentum. Der berechtigte Eigentümer ist befugt, erforderliche Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen. Der berechtigte Eigentümer ist für den Fall, daß die Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Genehmigung des Dachausbaus Auflagen erteilt, die einen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum erfordern (z.B. Anstrich von Fassaden, Hofentsiegelung), auch befugt, diese Arbeiten unter Eingriff in das Gemeinschaftseigentum auf seine Kosten durchzuführen. Für die hier niedergelegten Befugnisse ist ein besonderes Entgelt an die Eigentümergemeinschaft nicht zu entrichten."
Teileigentum - Remise
Ca. 38 m² + Sondernutzungsrecht für die direkt angrenzende Kellerfläche
Sondernutzungsrecht - Dachgeschoss Vorderhaus
152,50 m² (lt. TE)
Sondernutzungsrecht - Dachgeschoss Hinterhaus
158,40 m² (lt. TE)