Das Grundstück kann als unregelmäßiges Viereck bezeichnet werden. Der hintere Teil ist rechteckig und an der Straßenseite hat es eine dreieckige Form. Die Ausmaße sind wie folgt: die Breite variiert zwischen 18-20 Metern und seitlich liegt die kurze...
mehr lesen
Das Grundstück kann als unregelmäßiges Viereck bezeichnet werden. Der hintere Teil ist rechteckig und an der Straßenseite hat es eine dreieckige Form. Die Ausmaße sind wie folgt: die Breite variiert zwischen 18-20 Metern und seitlich liegt die kurze Strecke bei ca. 20 Metern und die längere Strecke bei etwa 25 Metern.
Das Grundstück ist unbebaut und mit einem Walnussbaum auf dem vorderen Teil bepflanzt. Außerdem ist das Grundstück voll erschlossen und die Medien, wie Abwasser, Wasser, Strom, Telefon- und Kabelanschluss liegen an der Straße an.
Das Grundstück kann als unregelmäßiges Viereck bezeichnet werden. Der hintere Teil ist rechteckig und an der Straßenseite hat es eine dreieckige Form. Die Ausmaße sind wie folgt: die Breite variiert zwischen 18-20 Metern und seitlich liegt die kurze Strecke bei ca. 20 Metern und die längere Strecke bei etwa 25 Metern.
Das Grundstück ist unbebaut und mit einem Walnussbaum auf dem vorderen Teil bepflanzt. Außerdem ist das Grundstück voll erschlossen und die Medien, wie Abwasser, Wasser, Strom, Telefon- und Kabelanschluss liegen an der Straße an.