Erschließung:
Das Grundstück ist straßenseitig voll erschlossen. Das heißt sämtliche Medien liegen in der befestigten Straße und somit am Grundstück oder teilweise schon auf dem Grundstück an.
Ein Stromzähler befindet sich in der Laube, die abgerissen...
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Erschließung:
Das Grundstück ist straßenseitig voll erschlossen. Das heißt sämtliche Medien liegen in der befestigten Straße und somit am Grundstück oder teilweise schon auf dem Grundstück an.
Ein Stromzähler befindet sich in der Laube, die abgerissen werden muss. Wasser und Abwasser befinden sich mit den jeweiligen Übergabepunkten auf dem Grundstück, eine Skizze übersenden wir Ihnen gerne nach Ihrer Anfrage. Die Straße ist gepflastert. Eine abgesenkte Zufahrt ist ebenfalls vorhanden. Die Kosten für weitere Erschließungsmaßnahmen, wie z.B. Gas, gehen zu Lasten des Erwerbers.
Altbestand:
Das Grundstück ist derzeit mit einem alten Freizeitbungalow, der nicht für Wohnzwecke geeignet ist und somit vom Käufer abgerissen werden muss, bebaut. Eine Kostenschätzung für Abriss und Entsorgung wurde bereits von uns beauftragt, mögliche Schadstoffe sind zu berücksichtigen. Es befindet sich ein alter Baumbestand auf dem Grundstück, der für eine mögliche Bebauung sicherlich teilweise entfernt werden müsste. Kosten hierfür können wir gerne erfragen. Sämtliche Erwerbs,- u. Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
Das Grundstück liegt innerhalb einer Kampfmittelverdachtsfläche, ist aber frei von Baulasten. Eine entsprechende Abfrage wurde getätigt. Eine Altlastenauskunft wurde bereits beantragt.
Eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist mit dem Bauantrag und vor Baubeginn einzuholen.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenseitig voll erschlossen. Das heißt sämtliche Medien liegen in der befestigten Straße und somit am Grundstück oder teilweise schon auf dem Grundstück an.
Ein Stromzähler befindet sich in der Laube, die abgerissen werden muss. Wasser und Abwasser befinden sich mit den jeweiligen Übergabepunkten auf dem Grundstück, eine Skizze übersenden wir Ihnen gerne nach Ihrer Anfrage. Die Straße ist gepflastert. Eine abgesenkte Zufahrt ist ebenfalls vorhanden. Die Kosten für weitere Erschließungsmaßnahmen, wie z.B. Gas, gehen zu Lasten des Erwerbers.
Altbestand:
Das Grundstück ist derzeit mit einem alten Freizeitbungalow, der nicht für Wohnzwecke geeignet ist und somit vom Käufer abgerissen werden muss, bebaut. Eine Kostenschätzung für Abriss und Entsorgung wurde bereits von uns beauftragt, mögliche Schadstoffe sind zu berücksichtigen. Es befindet sich ein alter Baumbestand auf dem Grundstück, der für eine mögliche Bebauung sicherlich teilweise entfernt werden müsste. Kosten hierfür können wir gerne erfragen. Sämtliche Erwerbs,- u. Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
Das Grundstück liegt innerhalb einer Kampfmittelverdachtsfläche, ist aber frei von Baulasten. Eine entsprechende Abfrage wurde getätigt. Eine Altlastenauskunft wurde bereits beantragt.
Eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist mit dem Bauantrag und vor Baubeginn einzuholen.