immobilie1-ID: 30096699 | Anbieter-ID: 26746
Für beide Grundstücke liegen Baugenehmigungen vor. Denkbar ist eine Bebauung gemäß § 34 BauGB. Demnach gilt das Einfügungs-
gebot in die von Einfamilienhäusern dominierte Umgebung. Beide Grundstücke erhalten ein grundbuchlich gesichertes Wegerecht.
mehr lesenFür beide Grundstücke liegen Baugenehmigungen vor. Denkbar ist eine Bebauung gemäß § 34 BauGB. Demnach gilt das Einfügungs-
gebot in die von Einfamilienhäusern dominierte Umgebung. Beide Grundstücke erhalten ein grundbuchlich gesichertes Wegerecht.
Für beide Grundstücke liegen Baugenehmigungen vor. Denkbar ist eine Bebauung gemäß § 34 BauGB. Demnach gilt das Einfügungs-
gebot in die von Einfamilienhäusern dominierte Umgebung. Beide Grundstücke erhalten ein grundbuchlich gesichertes Wegerecht.
Michendorf Brandenburg Deutschland (14552)
Die genaue Anschrift erfahren Sie vom Anbieter
Firma Carsten D. Topel
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