Das große Einfamilienhaus wurde massiv errichtet und befindet sich in einem Um- und Ausbauzustand. Das Baujahr des Gebäudes ist nicht bekannt.
Das Objekt bietet viel Platz. Wenn das Haus fertig gestellt ist, kann es 6 Zimmer für Wohnen, Schlafen,...
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Das große Einfamilienhaus wurde massiv errichtet und befindet sich in einem Um- und Ausbauzustand. Das Baujahr des Gebäudes ist nicht bekannt.
Das Objekt bietet viel Platz. Wenn das Haus fertig gestellt ist, kann es 6 Zimmer für Wohnen, Schlafen, Kinder, Arbeiten verfügen sowie Küche, Flur, Bäder, Hauswirtschaftsraum und Wintergarten.
Die Grundfläche des Hauses beträgt 145 m², ermittelt: Erdgeschoss: ca. 92,58 m², Dachgeschoss: ca. 52,42 m². Durch Abzug von 10 % nach § 44 Abs. 3 II. BV beträgt die Wohnfläche ca. 130 m².
Der Rauminhalt beträgt ca. 652,61 m³ (Siehe Formblatt des Brutto-Rauminhaltes nach DIN 277, Ausgabe Juni 1987). Alle Angaben beziehen sich aus der Baugenehmigung vom 11. März 2002
Es liegen Auszüge aus den Bauunterlagen von 1993 „Um- und Anbau Wohnhaus“ und 2000 „Um- und Ausbau Wohnhaus“ vor.
Bauantrag vom 06.07.1993 Um- und Ausbau Wohnhaus
(Ausbau Bad/WC. Veranda/Heizungskeller)
Abgebrochen werden:
- Das Eingangspodest mit dem Vorbau
- Das am Nordgiebel angebaute Bad
- Die beiden Giebel des bestehenden Gebäudes Anbau 4 m x 6 m
Beide breistehende Giebelwände wurden abgetragen und neu aufgemauert. Das Dachtragwerk wurde neu errichtet, die Eindeckung des Hauses erfolgte teilweise. Die Fassade wurde teilweise schon verklinkert.
Auszug aus dem Bauantrag vom 17.10.2000 Um- und Ausbau Wohnhaus:
Fundamente: Streifenfundamente
Tragkonstruktion z.B. Kellerwände außen/innen: Mauerwerk MZ 12, MG II
Außenwände: Giebelwände im DG, d = 30 cm, ab Kehlbalken d = 24 cm Porenbeton PPW, 2,0/0,4
Außenputz/Außenwandverkleidung: 6 cm Dämmung, 6 cm Luftschicht, Verklinkert KMZ 35
Decken: Spannbeton-Rundloch-Decken
Böden: Schwimmender Estrich
Tragwerk des Daches: Kehlbalkendach, Dachneigung = 45 Grad
Dachhaut: Betondachsteine, Farbe: Klassisch Rot
Treppen: Stahlbeton-Massivtreppe
Treppenräume: Mauerwerk MZ 12, MG II d = 24 cm
Fenster: Kunststofffenster, Farbe: weiß
Türen: Haustür wie Fenster, Innentüren Holz
geplante Heizung: Zentrale Feuerstätte: Gastherme 26 kW mit 120 l Warmwasserbereitung
Baugenehmigung vom 11. März 2002, Statik 06. November 2000,
zur Statik 1. Nachtrag vom 29.05.2001, Bestand zur Baugenehmigung vom 11. März 2002
Statik vom 12.08.2019
Der Eigentümer hatte vor dem Hauskauf ein unabhängiges Planungs- und Ingenieurbüro beauftragt, dass Objekt für eine weiterführende Sanierung zu prüfen. Es wurde empfohlen Giebelanker 1) einzubauen und zusätzliche Zuganker im Druckbereich Decke über Erdgeschoss einzubauen. Da der Aufbau von dem Ring-anker nicht nachprüfbar ist. Die Ausführung ist auf der Baustelle zu kontrollieren. Siehe Positionsplan DG.
Sowie rot markierte Positionen bei Ausführung vor Ort kontrollieren und Detaile beachten. Siehe Blatt Stahlträgerlage Decke über EG. Und im EG Grundriss hinterlegte Bereiche Unterkellerung: Betonüberdeckung freiliegende Bewehrungsstärke herstellen, Korrisionsschutz und BS-Maßnahmen festlegen. Siehe Positionsplan EG. Vorbemerkung und 3 Grundrisse aus der Statik befinden sich im Anhang.
Grundstück:
Das schön am Dorfteich gelegene 239 m² große Grundstück wurde mit einem Wohnhaus bebaut. Im Zuge des Bodenordnungsverfahren wurde das Grundstück 2014 neu vermessen. Stellplätze befinden sich auf dem Grundstück vor dem Giebel. Es besteht die Möglichkeit einen Stellplatz auf dem Nachbargrundstück unterm Carport anzumieten.
Erschließung:
Der Zugang bzw. die Zufahrt zum Grundstück erfolgt von der vorhandenen Gemeindestraße aus. Das Grundstück mit Trinkwasser,- Abwasser-, Strom-, und Telekom-Anschluss erschlossen. Der Anschlussbeitrag für die Herstellung der öffentlichen Abwasserentsorgung erfolgte im Juli 2015.
Ein Anschluss an das Glasfaserkabel wurde im Mai 2023 beantragt und bezahlt. Die lfd. monatl. Gebühr wird vom Eigentümer bezahlt, da es unklar ist, ob und wann dann sonst an das Glasfaserkabel angeschlossen werden kann.
Energieausweis:
Das Gebäude unterliegt nicht den Anforderungen des GEG. "Das Gebäude wird nicht gemäß § 2 Abs. 1 GEG unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt."
Für den Umbau liegt zur Baugenemigung eine Wärmeschutzberechnung vom 06.10.2000 vor.
Das große Einfamilienhaus wurde massiv errichtet und befindet sich in einem Um- und Ausbauzustand. Das Baujahr des Gebäudes ist nicht bekannt.
Das Objekt bietet viel Platz. Wenn das Haus fertig gestellt ist, kann es 6 Zimmer für Wohnen, Schlafen, Kinder, Arbeiten verfügen sowie Küche, Flur, Bäder, Hauswirtschaftsraum und Wintergarten.
Die Grundfläche des Hauses beträgt 145 m², ermittelt: Erdgeschoss: ca. 92,58 m², Dachgeschoss: ca. 52,42 m². Durch Abzug von 10 % nach § 44 Abs. 3 II. BV beträgt die Wohnfläche ca. 130 m².
Der Rauminhalt beträgt ca. 652,61 m³ (Siehe Formblatt des Brutto-Rauminhaltes nach DIN 277, Ausgabe Juni 1987). Alle Angaben beziehen sich aus der Baugenehmigung vom 11. März 2002
Es liegen Auszüge aus den Bauunterlagen von 1993 „Um- und Anbau Wohnhaus“ und 2000 „Um- und Ausbau Wohnhaus“ vor.
Bauantrag vom 06.07.1993 Um- und Ausbau Wohnhaus
(Ausbau Bad/WC. Veranda/Heizungskeller)
Abgebrochen werden:
- Das Eingangspodest mit dem Vorbau
- Das am Nordgiebel angebaute Bad
- Die beiden Giebel des bestehenden Gebäudes Anbau 4 m x 6 m
Beide breistehende Giebelwände wurden abgetragen und neu aufgemauert. Das Dachtragwerk wurde neu errichtet, die Eindeckung des Hauses erfolgte teilweise. Die Fassade wurde teilweise schon verklinkert.
Auszug aus dem Bauantrag vom 17.10.2000 Um- und Ausbau Wohnhaus:
Fundamente: Streifenfundamente
Tragkonstruktion z.B. Kellerwände außen/innen: Mauerwerk MZ 12, MG II
Außenwände: Giebelwände im DG, d = 30 cm, ab Kehlbalken d = 24 cm Porenbeton PPW, 2,0/0,4
Außenputz/Außenwandverkleidung: 6 cm Dämmung, 6 cm Luftschicht, Verklinkert KMZ 35
Decken: Spannbeton-Rundloch-Decken
Böden: Schwimmender Estrich
Tragwerk des Daches: Kehlbalkendach, Dachneigung = 45 Grad
Dachhaut: Betondachsteine, Farbe: Klassisch Rot
Treppen: Stahlbeton-Massivtreppe
Treppenräume: Mauerwerk MZ 12, MG II d = 24 cm
Fenster: Kunststofffenster, Farbe: weiß
Türen: Haustür wie Fenster, Innentüren Holz
geplante Heizung: Zentrale Feuerstätte: Gastherme 26 kW mit 120 l Warmwasserbereitung
Baugenehmigung vom 11. März 2002, Statik 06. November 2000,
zur Statik 1. Nachtrag vom 29.05.2001, Bestand zur Baugenehmigung vom 11. März 2002
Statik vom 12.08.2019
Der Eigentümer hatte vor dem Hauskauf ein unabhängiges Planungs- und Ingenieurbüro beauftragt, dass Objekt für eine weiterführende Sanierung zu prüfen. Es wurde empfohlen Giebelanker 1) einzubauen und zusätzliche Zuganker im Druckbereich Decke über Erdgeschoss einzubauen. Da der Aufbau von dem Ring-anker nicht nachprüfbar ist. Die Ausführung ist auf der Baustelle zu kontrollieren. Siehe Positionsplan DG.
Sowie rot markierte Positionen bei Ausführung vor Ort kontrollieren und Detaile beachten. Siehe Blatt Stahlträgerlage Decke über EG. Und im EG Grundriss hinterlegte Bereiche Unterkellerung: Betonüberdeckung freiliegende Bewehrungsstärke herstellen, Korrisionsschutz und BS-Maßnahmen festlegen. Siehe Positionsplan EG. Vorbemerkung und 3 Grundrisse aus der Statik befinden sich im Anhang.
Grundstück:
Das schön am Dorfteich gelegene 239 m² große Grundstück wurde mit einem Wohnhaus bebaut. Im Zuge des Bodenordnungsverfahren wurde das Grundstück 2014 neu vermessen. Stellplätze befinden sich auf dem Grundstück vor dem Giebel. Es besteht die Möglichkeit einen Stellplatz auf dem Nachbargrundstück unterm Carport anzumieten.
Erschließung:
Der Zugang bzw. die Zufahrt zum Grundstück erfolgt von der vorhandenen Gemeindestraße aus. Das Grundstück mit Trinkwasser,- Abwasser-, Strom-, und Telekom-Anschluss erschlossen. Der Anschlussbeitrag für die Herstellung der öffentlichen Abwasserentsorgung erfolgte im Juli 2015.
Ein Anschluss an das Glasfaserkabel wurde im Mai 2023 beantragt und bezahlt. Die lfd. monatl. Gebühr wird vom Eigentümer bezahlt, da es unklar ist, ob und wann dann sonst an das Glasfaserkabel angeschlossen werden kann.
Energieausweis:
Das Gebäude unterliegt nicht den Anforderungen des GEG. "Das Gebäude wird nicht gemäß § 2 Abs. 1 GEG unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt."
Für den Umbau liegt zur Baugenemigung eine Wärmeschutzberechnung vom 06.10.2000 vor.