Das angebotene Grundstück umfasst insgesamt 6030m² und besteht aus 2 Flurstücken, die im Norden durch den Wiesenweg und im Süden durch die Straße "An der Glinze" begrenzt sind. Zwischen den Flurstücken verläuft ein Weg, der die Einzelparzellen...
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Das angebotene Grundstück umfasst insgesamt 6030m² und besteht aus 2 Flurstücken, die im Norden durch den Wiesenweg und im Süden durch die Straße "An der Glinze" begrenzt sind. Zwischen den Flurstücken verläuft ein Weg, der die Einzelparzellen voneinander trennt. Auf dem Grundstück befindet sich bereits diverse Stromanschlüsse, die größtenteils bei den derzeitigen Parzellen vorhanden ist. Die Versorgung mit Wasser und Abwasser wurde individuell durch jeden Nutzer organisiert. Des Weiteren verfügt das Grundstück über zahlreiche Obstbäume und ist größtenteils eingefriedet.
Aufgrund der Bebauung kann davon ausgegangen werden, dass es sich hier um ein Ferien- bzw. Gartengrundstück(e) handelt.
Brandenburg hat großzügige Gesetze im Bereich Gartenhäuser. Bis zu einer Größe von 75 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt darf ein Gartenhaus in Brandenburg verfahrensfrei gebaut werden. Nichtsdestotrotz müssen die Vorgaben zu Grenzabständen und die allgemeinen Bedingungen erfüllt werden.
Für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Sollten Sie weitergehendes Interesse haben, freuen wir uns auf Ihre Besichtigungsanfrage.
Das angebotene Grundstück umfasst insgesamt 6030m² und besteht aus 2 Flurstücken, die im Norden durch den Wiesenweg und im Süden durch die Straße "An der Glinze" begrenzt sind. Zwischen den Flurstücken verläuft ein Weg, der die Einzelparzellen voneinander trennt. Auf dem Grundstück befindet sich bereits diverse Stromanschlüsse, die größtenteils bei den derzeitigen Parzellen vorhanden ist. Die Versorgung mit Wasser und Abwasser wurde individuell durch jeden Nutzer organisiert. Des Weiteren verfügt das Grundstück über zahlreiche Obstbäume und ist größtenteils eingefriedet.
Aufgrund der Bebauung kann davon ausgegangen werden, dass es sich hier um ein Ferien- bzw. Gartengrundstück(e) handelt.
Brandenburg hat großzügige Gesetze im Bereich Gartenhäuser. Bis zu einer Größe von 75 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt darf ein Gartenhaus in Brandenburg verfahrensfrei gebaut werden. Nichtsdestotrotz müssen die Vorgaben zu Grenzabständen und die allgemeinen Bedingungen erfüllt werden.
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