Gemäß EnEV 2014 sind ab 1. Mai 2014 alle Immobilienanbieter verpflichtet, in ihren Immobilienanzeigen Angaben zu energetischen Kennwerten zu machen, sofern ein Energieausweis vorliegt.
Ein Energieausweis liegt für dieses Objekt noch nicht vor.
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Gemäß EnEV 2014 sind ab 1. Mai 2014 alle Immobilienanbieter verpflichtet, in ihren Immobilienanzeigen Angaben zu energetischen Kennwerten zu machen, sofern ein Energieausweis vorliegt.
Ein Energieausweis liegt für dieses Objekt noch nicht vor.
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