Der Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude gemäß §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 16.10.2023 verzeichnet einen Wärme - Energieverbrauch von 129 kWh (m²*a).
Wesentlicher Energieträger ist Erdgas.
Bei Strom lag der Verbrauch bei...
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Der Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude gemäß §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 16.10.2023 verzeichnet einen Wärme - Energieverbrauch von 129 kWh (m²*a).
Wesentlicher Energieträger ist Erdgas.
Bei Strom lag der Verbrauch bei 189,5 kWh (m²*a).