Hinteres Baugrundstück:
Allgemeine Infos:
- ca. 650 m²
- Allgemeines Wohngebiet
- Geschossflächenzahl 0,4
- Grundflächenzahl 0,2
Womit kann bebaut werden:
- zwei Vollgeschosse möglich
- maximale Gebäudehöhe: 8,5 m
- bebaubar mit einem Einfamilienhaus oder...
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Hinteres Baugrundstück:
Allgemeine Infos:
- ca. 650 m²
- Allgemeines Wohngebiet
- Geschossflächenzahl 0,4
- Grundflächenzahl 0,2
Womit kann bebaut werden:
- zwei Vollgeschosse möglich
- maximale Gebäudehöhe: 8,5 m
- bebaubar mit einem Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte
- lediglich eine Wohnung je Haus, Ausnahme: Einliegerwohnungen, sofern diese baulich untergeordnet sind
Vorschriften beim Bau und der Gestaltung des Grundstückes:
- es ist eine Schalldämmung der Außenbauteile vorzusehen
- die Dachfläche ist mind. zu 50 % mit Photovoltaikmodulen auszustatten
- die Dachfläche des Hauses und der Nebengebäude sind zu begrünen, Mindestanforderung: Extensivbegrünung bestehend aus einer naturnahen Vegetation mit einer Substratstärke von 10 cm. Photovoltaikanlagen müssen damit kombiniert werden. Dachterrassen und verglaste Dachteile bis zu einem Anteil von 30 % können von der Begrünung ausgeschlossen werden
- Baumpflanzung eines standortgerechten Laubbaumes (Hochstamm, 3x verpflanzt, Stammumfang mind. 16-18 cm), alternativ: Obstbaum, (Hochstamm, 2x verpflanzt, Stammumfang mind. 10-12 cm).
- nicht überdachte Stellplätze sind mit wasserundurchlässigen Materialien zu befestigen
- das Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern
- das Grundstück ist von Versiegelungen freizuhalten, eine vegetationslose Gestaltung des Außenbereiches (z.B. durch Kiesbeete) ist nicht zulässig
- 2 Stellplätze je Wohneinheit sind zu gewährleisten
- Dachneigung max. 15Grad (ausgenommen: Solaranlagen, Wintergärten, Vordächer)
- Abgrenzungen zu den Nachbarn sind nur als lebende Hecken oder einer Kombination aus einer lebenden Hecke (z. B.: Weißdorn, Hainbuche oder Eibe)
Hinteres Baugrundstück:
Allgemeine Infos:
- ca. 650 m²
- Allgemeines Wohngebiet
- Geschossflächenzahl 0,4
- Grundflächenzahl 0,2
Womit kann bebaut werden:
- zwei Vollgeschosse möglich
- maximale Gebäudehöhe: 8,5 m
- bebaubar mit einem Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte
- lediglich eine Wohnung je Haus, Ausnahme: Einliegerwohnungen, sofern diese baulich untergeordnet sind
Vorschriften beim Bau und der Gestaltung des Grundstückes:
- es ist eine Schalldämmung der Außenbauteile vorzusehen
- die Dachfläche ist mind. zu 50 % mit Photovoltaikmodulen auszustatten
- die Dachfläche des Hauses und der Nebengebäude sind zu begrünen, Mindestanforderung: Extensivbegrünung bestehend aus einer naturnahen Vegetation mit einer Substratstärke von 10 cm. Photovoltaikanlagen müssen damit kombiniert werden. Dachterrassen und verglaste Dachteile bis zu einem Anteil von 30 % können von der Begrünung ausgeschlossen werden
- Baumpflanzung eines standortgerechten Laubbaumes (Hochstamm, 3x verpflanzt, Stammumfang mind. 16-18 cm), alternativ: Obstbaum, (Hochstamm, 2x verpflanzt, Stammumfang mind. 10-12 cm).
- nicht überdachte Stellplätze sind mit wasserundurchlässigen Materialien zu befestigen
- das Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern
- das Grundstück ist von Versiegelungen freizuhalten, eine vegetationslose Gestaltung des Außenbereiches (z.B. durch Kiesbeete) ist nicht zulässig
- 2 Stellplätze je Wohneinheit sind zu gewährleisten
- Dachneigung max. 15Grad (ausgenommen: Solaranlagen, Wintergärten, Vordächer)
- Abgrenzungen zu den Nachbarn sind nur als lebende Hecken oder einer Kombination aus einer lebenden Hecke (z. B.: Weißdorn, Hainbuche oder Eibe)