Die Grundstücke zeichnen sich durch ihre großzügigen Flächen und die unverbaubare Aussicht auf den Harrl aus. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig, der Erschließungsvertrag mit der Stadt Bückeburg wurde vor Kurzem unterzeichnet. Das bedeutet, dass...
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Die Grundstücke zeichnen sich durch ihre großzügigen Flächen und die unverbaubare Aussicht auf den Harrl aus. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig, der Erschließungsvertrag mit der Stadt Bückeburg wurde vor Kurzem unterzeichnet. Das bedeutet, dass sämtliche notwendigen Infrastrukturen, wie Straßen, Wasser, Strom und Abwasser bereits in Planung sind. Die Baugenehemigungen sind durch den rechtskräftigen Bebauungsplan und den Erschließungsvertrag gesichert, sodass mit der Erschließung im Frühjahr 2024 begonnen wird. Ebenso ist der Baubeginn für die Errichtung der Häuser in 2024 möglich.
Die Grundstücke sind ohne Bauträgerbindung frei bebaubar. Sie bieten nicht nur die Möglichkeit, Ihr individuelles Traumhaus zu gestalten, sondern stellen auch eine lohnende Investition dar. Die Wertstabilität dieser Lage, sowie die fortschreitende Entwicklung der Region, machen diese Grundstücke zu einer vielversprechenden Langzeitinvestition.
Grundstücksgrößen:
527 m² - 1.382 m²
Erschließung und Bebauung:
Die Bebauung der ingesamt 59 Grundstücke regelt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 51, 2. Änderung „Sprekelsholzkamp“
Danach gilt für die in dem Expose beiliegenden Lageplan grün gekennzeichneten Grundstücke folgendes:
WR (reines Wohngebiet), 1 Vollgeschoss, GRZ 0,25, GFZ 0,25, Einzelhäuser, offene Bauweise
Für die rot gekennzeichneten Grundstück:
WA (Allgemeines Wohngebiet), 1 Vollgeschoss, GRZ 0,25, GFZ 0,25, Einzel- und Doppelhäuser, offene Bauweise.
Für die blau gekennzeichneten Grundstücke:
WA (Allgemeines Wohngebiet) 2 Vollgeschosse, GRZ 0,3, GFZ 0,5, Einzel- und Doppelhäuser, offene Bauweise.
Dachneigung: Auf den Hauptbaukörpern sind nur geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 15 bis 55 zulässig.
Dacheindeckung: Die Hauptbaukörper sind in schuppiger Ausführung in den Farbtönen rot – rotbraun oder anthrazit – schwarz einzudecken. Unzulässig ist die Eindeckung mit glasierten oder geflammtfarbigen Materialien.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan, den wir Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung stellen.
Die Grundstücke zeichnen sich durch ihre großzügigen Flächen und die unverbaubare Aussicht auf den Harrl aus. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig, der Erschließungsvertrag mit der Stadt Bückeburg wurde vor Kurzem unterzeichnet. Das bedeutet, dass sämtliche notwendigen Infrastrukturen, wie Straßen, Wasser, Strom und Abwasser bereits in Planung sind. Die Baugenehemigungen sind durch den rechtskräftigen Bebauungsplan und den Erschließungsvertrag gesichert, sodass mit der Erschließung im Frühjahr 2024 begonnen wird. Ebenso ist der Baubeginn für die Errichtung der Häuser in 2024 möglich.
Die Grundstücke sind ohne Bauträgerbindung frei bebaubar. Sie bieten nicht nur die Möglichkeit, Ihr individuelles Traumhaus zu gestalten, sondern stellen auch eine lohnende Investition dar. Die Wertstabilität dieser Lage, sowie die fortschreitende Entwicklung der Region, machen diese Grundstücke zu einer vielversprechenden Langzeitinvestition.
Grundstücksgrößen:
527 m² - 1.382 m²
Erschließung und Bebauung:
Die Bebauung der ingesamt 59 Grundstücke regelt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 51, 2. Änderung „Sprekelsholzkamp“
Danach gilt für die in dem Expose beiliegenden Lageplan grün gekennzeichneten Grundstücke folgendes:
WR (reines Wohngebiet), 1 Vollgeschoss, GRZ 0,25, GFZ 0,25, Einzelhäuser, offene Bauweise
Für die rot gekennzeichneten Grundstück:
WA (Allgemeines Wohngebiet), 1 Vollgeschoss, GRZ 0,25, GFZ 0,25, Einzel- und Doppelhäuser, offene Bauweise.
Für die blau gekennzeichneten Grundstücke:
WA (Allgemeines Wohngebiet) 2 Vollgeschosse, GRZ 0,3, GFZ 0,5, Einzel- und Doppelhäuser, offene Bauweise.
Dachneigung: Auf den Hauptbaukörpern sind nur geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 15 bis 55 zulässig.
Dacheindeckung: Die Hauptbaukörper sind in schuppiger Ausführung in den Farbtönen rot – rotbraun oder anthrazit – schwarz einzudecken. Unzulässig ist die Eindeckung mit glasierten oder geflammtfarbigen Materialien.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan, den wir Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung stellen.