Hier erhalten Sie Informationen zu einer anstehenden Zwangsversteigerung einer 2-Zimmer Gartenwohnung mit Duplex-Parkplatz im Düsseldorfer Stadtbezirk Bilk. Die Wohnung befindet sich auf 2 Ebenen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 76 m² mit EBK,...
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Hier erhalten Sie Informationen zu einer anstehenden Zwangsversteigerung einer 2-Zimmer Gartenwohnung mit Duplex-Parkplatz im Düsseldorfer Stadtbezirk Bilk. Die Wohnung befindet sich auf 2 Ebenen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 76 m² mit EBK, Balkon und Terrasse zum Garten. Die Einheit ist renovierungsbedürftig. Dieses Angebot ist provisionsfrei. Bitte lesen Sie daher bei Interesse unbedingt die Angaben zu den allgmeinen Hinweisen im nachfolgenden Text genau und folgen dazu dem angefügten Link. Der Versteigerungstermin ist für den 12. Dezember 2024 um 9:30 Uhr angesetzt.
Hier erhalten Sie Informationen zu einer anstehenden Zwangsversteigerung einer 2-Zimmer Gartenwohnung mit Duplex-Parkplatz im Düsseldorfer Stadtbezirk Bilk. Die Wohnung befindet sich auf 2 Ebenen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 76 m² mit EBK, Balkon und Terrasse zum Garten. Die Einheit ist renovierungsbedürftig. Dieses Angebot ist provisionsfrei. Bitte lesen Sie daher bei Interesse unbedingt die Angaben zu den allgmeinen Hinweisen im nachfolgenden Text genau und folgen dazu dem angefügten Link. Der Versteigerungstermin ist für den 12. Dezember 2024 um 9:30 Uhr angesetzt.
Kosten
Kaufpreis
255.000 €
Käuferprovision
Provisionsfrei
Immobiliendetails
Nutzungsart
Wohnen
Objektart
Maisonette
Hauptobjektart
Wohnung
Vertragsart
Kauf
Objektzustand
Renovierungsbedürftig
Baujahr
1982
Zimmer (gesamt)
2
Anzahl Schlafzimmer
1
Anzahl Badezimmer
1
Anzahl Balkone
1.00
Anzahl Terrassen
1.00
Anzahl Parkflächen
1
Wohnfläche (ca.)
75,8 m²
Etage
1
Anzahl Stellplätze
1
Anzahl Etagen
3
Fußboden
Laminat
Energie
Befeuerungsart
Gas
Ausgestellt
ohne
Ausstattung
Obergeschoss:
• Diele • Garderobe • Schlafzimmer • Balkon mit Abstellraum • Wannenbad • Arbeitsecke
2. Suchen Sie hier in der Liste der zu versteigernden Objekte die Eigentumswohnung Merowingerstraße 190 in Bilk heraus (Termin 12.12.2024, 09:30 Uhr) und gelangen dann zur Ausschreibung für die Vollstreckung. Dort ist auch ein Verkehrswertgutachten hinterlegt.
3. In der Ausschreibung findet sich der Ort der Versteigerung, nämlich Sitzungssaal 1.102 auf der ersten Etage.
4. Interessenten sollten unbedingt die allgemeinen Hinweise für Bieter beachten:
5. Vor der Versteigerung wird von jedem Bieter eine Sicherheit i.H.v. 10 % des Verkehrswertes (25.500,00 €) verlangt werden. Diese Sicherheit kann durch Überweisung erfolgen, die spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin auf das Konto der Justizkasse NW bei der Landesbank Hessen-Thüringen (IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16; BIC: WELADEDD) veranlasst werden muss. Dabei ist als Verwendungszweck anzugeben: Sicherheit AG Düsseldorf 12.12.2024 Az 0081 K 0004/2024.
Liegt dem Gericht die Meldung der Justizkasse über den Zahlungseingang nicht vor oder wird nicht als alternative Sicherheit ein höchstens drei Werktage alter Bankscheck vorgelegt, so wird das Gebot zurückgewiesen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr
Angaben zur Vorgehensweise bei einer Zwangsversteigerung:
1.
Öffnen Sie zunächst die Seite des Amtsgerichtes zu anstehenden Zwangsversteigerungen unter:
2. Suchen Sie hier in der Liste der zu versteigernden Objekte die Eigentumswohnung Merowingerstraße 190 in Bilk heraus (Termin 12.12.2024, 09:30 Uhr) und gelangen dann zur Ausschreibung für die Vollstreckung. Dort ist auch ein Verkehrswertgutachten hinterlegt.
3. In der Ausschreibung findet sich der Ort der Versteigerung, nämlich Sitzungssaal 1.102 auf der ersten Etage.
4. Interessenten sollten unbedingt die allgemeinen Hinweise für Bieter beachten:
5. Vor der Versteigerung wird von jedem Bieter eine Sicherheit i.H.v. 10 % des Verkehrswertes (25.500,00 €) verlangt werden. Diese Sicherheit kann durch Überweisung erfolgen, die spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin auf das Konto der Justizkasse NW bei der Landesbank Hessen-Thüringen (IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16; BIC: WELADEDD) veranlasst werden muss. Dabei ist als Verwendungszweck anzugeben: Sicherheit AG Düsseldorf 12.12.2024 Az 0081 K 0004/2024.
Liegt dem Gericht die Meldung der Justizkasse über den Zahlungseingang nicht vor oder wird nicht als alternative Sicherheit ein höchstens drei Werktage alter Bankscheck vorgelegt, so wird das Gebot zurückgewiesen.