Besichtigungstermine nur nach Vereinbarung mit Finanzierungsnachweis und bei der schriftlichen Aufforderung zum sofortigen Beginn der Maklertätigkeit per Emailkontaktformular und bei bestätigter Widerrufsbelehrung an: WEYEL-IMMOBILIEN.
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Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von WEYEL-IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dhttps://smart.onoffice.de/smart/gui/smart/resources/graphics/themes/default/save.png?version=urn:onoffice-de-ns:Gui_Version:1.52.10azu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage und durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von WEYEL-IMMOBILIEN, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma WEYEL-IMMOBILIEN zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt wird die ausgewiesene Provision mit Notarvertrag fällig.
Sie sind Investor und möchten Ihr Portfolio erweitern? Teilen Sie uns Ihr Suchprofil per E-Mail an info@weyel-immobilien.de mit.
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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von WEYEL-IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dhttps://smart.onoffice.de/smart/gui/smart/resources/graphics/themes/default/save.png?version=urn:onoffice-de-ns:Gui_Version:1.52.10azu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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