Vordringlich ist eine Sanierung des Hauses.
Auf Grund von Feuchtigkeitsschäden im Dachgeschoss haben sich über einen langen Zeitraum Schäden in Balkenlagen, Fußpfetten und Sparren des Dachgeschosses, nicht zuletzt auf Grund eines nachgewiesenen,...
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Vordringlich ist eine Sanierung des Hauses.
Auf Grund von Feuchtigkeitsschäden im Dachgeschoss haben sich über einen langen Zeitraum Schäden in Balkenlagen, Fußpfetten und Sparren des Dachgeschosses, nicht zuletzt auf Grund eines nachgewiesenen, holzzerstörenden Pilzes, ergeben.
Nachgewiesen ist ein echter Hausschwamm, der auf Grund einer nach wie vor feuchten Umgebung, aktiv wirkt.
Ein Untersuchungsbericht über die Analyse zum Pilzbefall vom 26.07.2024 liegt vor.
Darüber hinaus ein Gutachten zur Statik des Dachgeschosses.
Eine Sanierung der befallenen Bereiche ist notwendig.
Grundbuch Abt. II (dingliche Rechte)
Wegerecht zugunsten Flurstück 81 (Garage)
Baulastauskunft:
Schreiben der Stadt Bochum vom 02.08.2024
Die Flurstücke sind nicht mit Baulasten belastet.
Erschließungskosten:
Schreiben der Stadt Bochum vom 01.08.2024
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) fallen nicht an.