Erbbaurecht - Diese Einfamilien-Doppelhaushälfte besteht aus einem einstöckigen Gebäude ohne Keller, aber mit einem ausgebauten Dachgeschoss, das über eine Gesamtwohnfläche von 134 m² verfügt. Zusätzlich gibt es einen Anbau, der ein Kellergeschoss,...
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Erbbaurecht - Diese Einfamilien-Doppelhaushälfte besteht aus einem einstöckigen Gebäude ohne Keller, aber mit einem ausgebauten Dachgeschoss, das über eine Gesamtwohnfläche von 134 m² verfügt. Zusätzlich gibt es einen Anbau, der ein Kellergeschoss, ein ausgebauten Dachgeschoss sowie eine Garage mit 32 m² Nutzfläche umfasst. Darüber hinaus gehören ein Carport und ein Gartenhaus aus Holz zum Grundstück. Das Gebäude stammt aus den Jahren 1933/34, wohingegen der Anbau und die Garage im Jahr 1995 errichtet wurden. Im Jahr 2016 wurden Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Raumaufteilung umfasst im Erdgeschoss einen Flur und zwei Zimmer, während das Dachgeschoss ein Kinderzimmer und einen Abstellraum beherbergt. Im Anbau befinden sich im Keller ein Flur, der Heizungsraum und die Waschküche sowie zwei Kellerräume. Im Erdgeschoss des Anbaus finden sich ein Flur, ein Duschbad, das Wohn-/Esszimmer mit offener Küche und eine Terrasse. Das Dachgeschoss des Anbaus beinhaltet einen Flur, ein Schlafzimmer mit Ankleide, ein Bad mit WC und ein weiteres Kinderzimmer.
Beheizung und Warmwasserversorgung erfolgen über eine Gas-Zentralheizung aus dem Baujahr 1998. Im Dachgeschoss ist eine Fußbodenheizung vorhanden. Eine vollständige Innenbesichtigung war aufgrund von gelagerten Gegenständen in einigen Bereichen nicht möglich. Der allgemeine Erhaltungszustand ist akzeptabel, jedoch besteht Modernisierungsbedarf. Das Wohnhaus liegt in direkter Nähe zur Autobahn BAB 2, daher kann es zu Verkehrslärmbelästigung kommen. Das Erbbaurecht besteht seit dem 22.01.2018 und gilt für die Dauer von 99 Jahren.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen telefonisch, von Montag - Freitag von 08:00 - 20:00 Uhr, Samstags/Sonntags 10:00 – 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221-97459790.
Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 342.463,00 EUR.
Sichern Sie sich unter Umständen 30 % Nachlass auf den Verkehrswert und zahlen Sie somit für die oben genannte Immobilie nur 239.724,10 EUR. Ebenso entfallen Notarkosten und Maklercourtage.
Dies ist eine von vielen interessanten Immobilien, die wir in unserem kostengünstigen Immobilienversteigerungsservice veröffentlichen. Sichern Sie sich jetzt diese Informationen, um Ihre Wunschimmobilie preisgünstig zu erwerben.
Serviceinformationen:
Telefonnummer 0221-97459790.
Erbbaurecht - Diese Einfamilien-Doppelhaushälfte besteht aus einem einstöckigen Gebäude ohne Keller, aber mit einem ausgebauten Dachgeschoss, das über eine Gesamtwohnfläche von 134 m² verfügt. Zusätzlich gibt es einen Anbau, der ein Kellergeschoss, ein ausgebauten Dachgeschoss sowie eine Garage mit 32 m² Nutzfläche umfasst. Darüber hinaus gehören ein Carport und ein Gartenhaus aus Holz zum Grundstück. Das Gebäude stammt aus den Jahren 1933/34, wohingegen der Anbau und die Garage im Jahr 1995 errichtet wurden. Im Jahr 2016 wurden Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Raumaufteilung umfasst im Erdgeschoss einen Flur und zwei Zimmer, während das Dachgeschoss ein Kinderzimmer und einen Abstellraum beherbergt. Im Anbau befinden sich im Keller ein Flur, der Heizungsraum und die Waschküche sowie zwei Kellerräume. Im Erdgeschoss des Anbaus finden sich ein Flur, ein Duschbad, das Wohn-/Esszimmer mit offener Küche und eine Terrasse. Das Dachgeschoss des Anbaus beinhaltet einen Flur, ein Schlafzimmer mit Ankleide, ein Bad mit WC und ein weiteres Kinderzimmer.
Beheizung und Warmwasserversorgung erfolgen über eine Gas-Zentralheizung aus dem Baujahr 1998. Im Dachgeschoss ist eine Fußbodenheizung vorhanden. Eine vollständige Innenbesichtigung war aufgrund von gelagerten Gegenständen in einigen Bereichen nicht möglich. Der allgemeine Erhaltungszustand ist akzeptabel, jedoch besteht Modernisierungsbedarf. Das Wohnhaus liegt in direkter Nähe zur Autobahn BAB 2, daher kann es zu Verkehrslärmbelästigung kommen. Das Erbbaurecht besteht seit dem 22.01.2018 und gilt für die Dauer von 99 Jahren.
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