Dieses Einfamilienhaus ist Ende Jahre 60 oder Anfang Jahre 70 gebaut als Bungalow mit Eigentums (Bau) Grundstück. Der Bungalow ist wie folgt aufgeteilt; Flur/Eingang, Gäste-WC, Wohnzimmer, Küche, 3 Schlafzimmer, Badezimmer, zweiten Flur und im...
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Dieses Einfamilienhaus ist Ende Jahre 60 oder Anfang Jahre 70 gebaut als Bungalow mit Eigentums (Bau) Grundstück. Der Bungalow ist wie folgt aufgeteilt; Flur/Eingang, Gäste-WC, Wohnzimmer, Küche, 3 Schlafzimmer, Badezimmer, zweiten Flur und im hinteren Teil der Hauswirtschaft Raum/Garage mit Zugang zur Kaminzimmer. Dieser Bungalow ist Teil unterkellert und ist wie folgt aufgeteilt; Heizungsraum und noch 3 weitere Kellerraume. Der Bungalow hat eine Wohnfläche von ca. 123 m² und liegt auf ein Eigentumsgrundstück von 825 m². Direkt am Haus befindet sich noch eine Terrassen Überdachung, weiter ist eine vormalige Swimmingpool anwesend (dies ist nicht mehr zu nutzen) und auf das Hintern Grundstück ist die Doppelgarage gebaut. Weiter stehen auf dieses Grundstück noch einige Holzhütten/Unterstell Möglichkeiten. Dieser Bungalow ist Renovierung/Modernisierung bedürftig.
Für das Hintere Grundstück von 2.690 m² (Flurstück 293) gibt es keinen Bebauungsplan, aber das Grundstück darf nach Erkundigung beim Architekt und seiner ersten Einschätzung bebaut werden, da der Flächennutzungsplan (FNP) eine gemischte Baufläche vorsieht! Also kann es nach Paragraph 34 BauGB bebaut werden. Eine Bauvoranfrage ist noch nicht gemacht.
Dieses Einfamilienhaus ist Ende Jahre 60 oder Anfang Jahre 70 gebaut als Bungalow mit Eigentums (Bau) Grundstück. Der Bungalow ist wie folgt aufgeteilt; Flur/Eingang, Gäste-WC, Wohnzimmer, Küche, 3 Schlafzimmer, Badezimmer, zweiten Flur und im hinteren Teil der Hauswirtschaft Raum/Garage mit Zugang zur Kaminzimmer. Dieser Bungalow ist Teil unterkellert und ist wie folgt aufgeteilt; Heizungsraum und noch 3 weitere Kellerraume. Der Bungalow hat eine Wohnfläche von ca. 123 m² und liegt auf ein Eigentumsgrundstück von 825 m². Direkt am Haus befindet sich noch eine Terrassen Überdachung, weiter ist eine vormalige Swimmingpool anwesend (dies ist nicht mehr zu nutzen) und auf das Hintern Grundstück ist die Doppelgarage gebaut. Weiter stehen auf dieses Grundstück noch einige Holzhütten/Unterstell Möglichkeiten. Dieser Bungalow ist Renovierung/Modernisierung bedürftig.
Für das Hintere Grundstück von 2.690 m² (Flurstück 293) gibt es keinen Bebauungsplan, aber das Grundstück darf nach Erkundigung beim Architekt und seiner ersten Einschätzung bebaut werden, da der Flächennutzungsplan (FNP) eine gemischte Baufläche vorsieht! Also kann es nach Paragraph 34 BauGB bebaut werden. Eine Bauvoranfrage ist noch nicht gemacht.