„Barrierefrei“ ist eine Wohnung, wenn sie von allen Menschen, unabhängig von ihrem Alter oder ihren körperlichen Fähigkeiten, bewohnt werden kann. Um diesen Standard zu erreichen, müssen bestimmte DIN-Normen eingehalten werden.In diesem Fall die DIN...
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„Barrierefrei“ ist eine Wohnung, wenn sie von allen Menschen, unabhängig von ihrem Alter oder ihren körperlichen Fähigkeiten, bewohnt werden kann. Um diesen Standard zu erreichen, müssen bestimmte DIN-Normen eingehalten werden.In diesem Fall die DIN 18040-2 .
Manche Wohnungen werden als „barrierearm“ beschrieben. Das kann alles und nichts heißen. Denn man weiß nicht, auf welche Behinderung es sich bezieht.
Barrierefrei ist nicht automatisch rollstuhlgerecht. „Rollstuhlgerecht“ ist eine Wohnung, wenn sie genügend Platz bietet, damit sich Menschen mit Rollstühlen überall aufhalten und frei bewegen können.
„Behindertengerecht“ bedeutet, dass die Wohnung für genau diesen Menschen mit dieser Behinderung gut ausgestattet und eingerichtet ist.