immobilie1-ID: 30146181 | Anbieter-ID: I394

***Schöne Unterkunftseinrichtung mit der Möglichkeit zum Zukauf eines Weinbergs, in der Toskana***

2.500.000 €
Kaufpreis
1.300 m²
Wohnfläche
80.000 m²
Grundstücksfläche

Kosten

  • Kaufpreis
    2.500.000 €
  • Käuferprovision
    3,57 % Käuferprovision inkl. USt

Immobiliendetails

  • Nutzungsart
    Wohnen
  • Objektart
    Landhaus
  • Hauptobjektart
    Haus
  • Vertragsart
    Kauf
  • Wohnfläche (ca.)
    1.300 m²
  • Gesamtfläche (ca.)
    1.300 m²
  • Grundstücksfläche (ca.)
    80.000 m²

Energie

    Ausstattung

    Sonstiges

    Ansprechpartner

    Bild von André Bergmann

    Herr André Bergmann

    Markt 1, 53721 Siegburg
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    Geschäftsbedingungen Unser Angebot ist unverbindlich, freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten, streng vertraulich und nur für den Empfänger selbst bestimmt. Alle Angaben, die der Makler vom Verkäufer- bzw. von Vermieterseite erhält, werden vom Makler ohne Verbindlichkeit weitergegeben. Sofern diese Irrtümer enthalten, haftet der Makler hierfür nicht. Die Weitergabe unseres Angebotes an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung verpflichtet zu Schadenersatz. Sollte das von uns genannte Objekt bekannt sein, so muss das unverzüglich innerhalb von 8 Tagen mit Quellenangabe mitgeteilt werden. Andernfalls kann der Empfänger sich nicht auf frühere Kenntnis berufen. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche oder vereinbarte Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr sofort zu zahlen. Eine Provision ist auch dann zu zahlen, wenn ein Dritter, aufgrund unbefugter Weitergabe des Angebotes durch Sie, einen Kaufvertrag abschließt. Die Maklergebühr ist beim Vertragsabschluss zahlbar. Andere oder weitere Geschäfte mit nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartnern binnen zwei Jahren sind ebenfalls provisionspflichtig. Sofern Vertragsparteien den Vertrag rückgängig machen oder der Vertrag durch Anfechtung hinfällig oder geändert wird, bleibt die Maklergebühr für sämtliche Parteien in voller Höhe bestehen. Dasselbe gilt auch für eine nachträgliche Minderung des Kauf- Miet- oder Pachtpreises. Die Provisionspflicht besteht auch bei nachgewiesenen Zwangsversteigerungsobjekten. Der Makler ist berechtigt für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages tätig zu werden. Kommt an Stelle des von uns angebotenen Geschäftes zwischen den Parteien ein anderes zustande, so ist hierfür die entsprechende Gebühr zu zahlen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragsleistung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegburg.

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    Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:

    http://ec.europa.eu/consumers/odr
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