Einbauküche mit Neff Elektrogeräten
Gasheizung (Wärmetauscher ersetzt in 2023)
Fußbodenheizung (Steuerung in jedem Raum)
Fliesenboden (Fliesen 30 x 60)
Kunststofffenster mit 2-fach Verglasung
elektrisch gesteuerte Rollläden an allen Fenstern
Großzügiges...
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Einbauküche mit Neff Elektrogeräten
Gasheizung (Wärmetauscher ersetzt in 2023)
Fußbodenheizung (Steuerung in jedem Raum)
Fliesenboden (Fliesen 30 x 60)
Kunststofffenster mit 2-fach Verglasung
elektrisch gesteuerte Rollläden an allen Fenstern
Großzügiges Badezimmer mit Wanne und Dusche
Abstellraum für Waschmaschine und Trockner
Abstellraum für Staubsauer etc.
Garage 2 x 5 Meter
Stellplatz vor der Garage
BESONDERHEIT:
Ein wesentliches Merkmal der Immobilie ist die vorhandene Baugenehmigung, die spezifische bauliche Veränderungen genehmigt. Laut dieser Genehmigung müssen zwei Fenster an der Vorder- und Rückseite der Einheit vergrößert werden. Dies stellt nicht nur eine Anpassung des Gebäudes dar, sondern hat auch rechtliche und praktische Auswirkungen. Erst nach Durchführung dieser Arbeiten kann die Wohnung offiziell als solche deklariert werden. Dadurch erhält die Wohnung auch eine wesentliches Wertsteigerung. Diese Auflage bietet einerseits die Chance, den Wohnraum durch größere Fenster heller und attraktiver zu gestalten, andererseits bindet sie den Käufer oder Investor jedoch auch an bauliche Verpflichtungen, die umgesetzt werden müssen, um die volle Nutzbarkeit als Wohnimmobilie zu gewährleisten. Laut Architekten liegen die Kosten für die bauliche Veränderung bei ca. 20.000€, die Wertsteigerung wird diese Investition auf das Vielfache auffangen. Alle Genehmigungen liegen dem Verkäufer seit Januar 2024 vor. Im Nachgang muss noch, über die Verwaltung, die Teilungserklärung angepasst werden.
Einbauküche mit Neff Elektrogeräten
Gasheizung (Wärmetauscher ersetzt in 2023)
Fußbodenheizung (Steuerung in jedem Raum)
Fliesenboden (Fliesen 30 x 60)
Kunststofffenster mit 2-fach Verglasung
elektrisch gesteuerte Rollläden an allen Fenstern
Großzügiges Badezimmer mit Wanne und Dusche
Abstellraum für Waschmaschine und Trockner
Abstellraum für Staubsauer etc.
Garage 2 x 5 Meter
Stellplatz vor der Garage
BESONDERHEIT:
Ein wesentliches Merkmal der Immobilie ist die vorhandene Baugenehmigung, die spezifische bauliche Veränderungen genehmigt. Laut dieser Genehmigung müssen zwei Fenster an der Vorder- und Rückseite der Einheit vergrößert werden. Dies stellt nicht nur eine Anpassung des Gebäudes dar, sondern hat auch rechtliche und praktische Auswirkungen. Erst nach Durchführung dieser Arbeiten kann die Wohnung offiziell als solche deklariert werden. Dadurch erhält die Wohnung auch eine wesentliches Wertsteigerung. Diese Auflage bietet einerseits die Chance, den Wohnraum durch größere Fenster heller und attraktiver zu gestalten, andererseits bindet sie den Käufer oder Investor jedoch auch an bauliche Verpflichtungen, die umgesetzt werden müssen, um die volle Nutzbarkeit als Wohnimmobilie zu gewährleisten. Laut Architekten liegen die Kosten für die bauliche Veränderung bei ca. 20.000€, die Wertsteigerung wird diese Investition auf das Vielfache auffangen. Alle Genehmigungen liegen dem Verkäufer seit Januar 2024 vor. Im Nachgang muss noch, über die Verwaltung, die Teilungserklärung angepasst werden.