Bebauungsmöglichkeit:
Abriss der Bestandsimmobilie und Neubau von einem Einfamilienhaus
Baurechtnach § 34 BauGB:
Auszug: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung,...
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Bebauungsmöglichkeit:
Abriss der Bestandsimmobilie und Neubau von einem Einfamilienhaus
Baurechtnach § 34 BauGB:
Auszug: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll handelt. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Straßenfront: ca. 15 m
Tiefe: ca. 54 m
Grundstücksgröße: ca. 810 m²
Teilfläche LINKS aus 2.434 m² Flur: 10, Flurstück 773: 2.429 m² sowie Flurstück 838: 5 m²
Garten:
Wunderschön angelegter parkartiger Garten, der auch im Falle einer Neubebauung weitestgehend erhalten bleiben kann
Bebauungsmöglichkeit:
Abriss der Bestandsimmobilie und Neubau von einem Einfamilienhaus
Baurechtnach § 34 BauGB:
Auszug: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll handelt. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Straßenfront: ca. 15 m
Tiefe: ca. 54 m
Grundstücksgröße: ca. 810 m²
Teilfläche LINKS aus 2.434 m² Flur: 10, Flurstück 773: 2.429 m² sowie Flurstück 838: 5 m²
Garten:
Wunderschön angelegter parkartiger Garten, der auch im Falle einer Neubebauung weitestgehend erhalten bleiben kann