Jede Halle kann für sich autark genutzt, vermietet und bewirtschaftet werden, die Hallen sind hinsichtlich der Infrastruktur Gas, Wasser, Strom jeweils unabhängig. Die umfangreichen Bauunterlagen, Grundrisse, Schnitte, Genehmigungen etc. stellen wir...
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Jede Halle kann für sich autark genutzt, vermietet und bewirtschaftet werden, die Hallen sind hinsichtlich der Infrastruktur Gas, Wasser, Strom jeweils unabhängig. Die umfangreichen Bauunterlagen, Grundrisse, Schnitte, Genehmigungen etc. stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne digital zur Verfügung.
Die Hallen verfügen über unterschiedlichen Flächenmäße und Hallenhöhen und sind für verschiedene Wirtschaftsbereiche sowohl als Produktion- wie auch als Lagerflächen oder Umschlaghallen geeignet.
Genehmigung nach BimschG liegt für die Immobilien vor.
Es besteht die Möglichkeit - bei sinnvoller Aufteilung - auch Teilflächen ab einer Größenordnung von rd. 2,5 Mio. € bzw. als kleinste Einheit 1/4 Anteil, idealweise 1/2-Anteil des Gewerbeparks zu erwerben. Dies würde in Abstimmung mit anderen Interessenten für Teilflächen erfolgen, die genaue Preisgestaltung bei Teilflächenankauf ist mit dem Eigentümer abzustimmen. Bei einer Teilung des Gewerbeparks sind entsprechende Geh-, Fahr- und Leitungsrechte für alle entstehenden Grundstücksbereiche und eine Regelung zur Kostentragung bei später eventuell anfallenden Sanierungen zu vereinbaren.
Jede Halle kann für sich autark genutzt, vermietet und bewirtschaftet werden, die Hallen sind hinsichtlich der Infrastruktur Gas, Wasser, Strom jeweils unabhängig. Die umfangreichen Bauunterlagen, Grundrisse, Schnitte, Genehmigungen etc. stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne digital zur Verfügung.
Die Hallen verfügen über unterschiedlichen Flächenmäße und Hallenhöhen und sind für verschiedene Wirtschaftsbereiche sowohl als Produktion- wie auch als Lagerflächen oder Umschlaghallen geeignet.
Genehmigung nach BimschG liegt für die Immobilien vor.
Es besteht die Möglichkeit - bei sinnvoller Aufteilung - auch Teilflächen ab einer Größenordnung von rd. 2,5 Mio. € bzw. als kleinste Einheit 1/4 Anteil, idealweise 1/2-Anteil des Gewerbeparks zu erwerben. Dies würde in Abstimmung mit anderen Interessenten für Teilflächen erfolgen, die genaue Preisgestaltung bei Teilflächenankauf ist mit dem Eigentümer abzustimmen. Bei einer Teilung des Gewerbeparks sind entsprechende Geh-, Fahr- und Leitungsrechte für alle entstehenden Grundstücksbereiche und eine Regelung zur Kostentragung bei später eventuell anfallenden Sanierungen zu vereinbaren.