Moderne Eigentumswohnungen in einem Fünf-Familienhaus als separate Untergemeinschaft (Gebäude C) mit getrennter Instandhaltung einer Eigentümergemeinschaft mit 3 Gebäuden und Tiefgarage in gefragter Lage. Hier entstehen Eigentumswohnungen von ca. 80...
mehr lesen
Moderne Eigentumswohnungen in einem Fünf-Familienhaus als separate Untergemeinschaft (Gebäude C) mit getrennter Instandhaltung einer Eigentümergemeinschaft mit 3 Gebäuden und Tiefgarage in gefragter Lage. Hier entstehen Eigentumswohnungen von ca. 80 bis ca. 120 m² Wohnfläche guter Ausstattung, moderner Technik, Balkonen und Terrassen. Die Baubeschreibung sieht die Beheizung mit einer modernen Wärmepumpe vor. Das Objekt erfüllt den Standard KFW Effizienzhaus 55 Erneuerbare Energien. Die vorgesehene 3-fach Verglasung der Fenster, elektrische Rollläden, die hochwertige Außendämmung, eine kontrollierte Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinnung sowie die moderne Heiztechnik ermöglichen sehr günstige Heizkosten. Die Innenausstattung können Sie noch mitbestimmen. Hier sind attraktive Fliesen und schöne Parkettböden bzw Vinylböden vorgesehen.
Es besteht die Möglichkeit die Wohnungen durch Mittel der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB Rheinland-Pfalz) öffentlich zu fördern. Die Details sind im Programm 551
detailliert geregelt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort des Objektes (Mietenstufe 1 –7), der Belegbindung sowie der Belegbindungsdauer, der Objektausstattung und den Wohnungsgrößen. Trier ist in der Mietenstufe 6 (also zweithöchsten Stufe) eingestuft. Hier beträgt die Grundförderung abhängig von der Belegbindung und Einkommenshöhe des Mieters 2.100 EUR bis 3.050 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche.Durch die ISB wird ein Tilgungszuschuss auf die Grundförderung von 40 bzw. 45 % gewährt.
Bei der ISB-Förderung sind die Balkone und Terrasse nicht wie üblich mit 50 % sondern mit 25 % zu berechnet ! Auf der Grundlage der Planung, der Wohnflächenobergrenzen und Berücksichtigung der kleineren Flächen für Balkone und Terrassen sind ca 417 m² Wohnfläche förderfähig. Hierfür können bei einer Belegbindung von 30 Jahren und der Einkommensgrenze gemäß § 13 Abs 2 LWoFG Darlehen in Höhe von 1.271.850 EUR Anspruch genommen werden.
Bei einer Belegbindung von 30 Jahren kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 % - entsprechend 572.332,50 EUR in Anspruch genommen werden. Das Darlehen verringert sich nach Fertigstellung, Abrechnung und Nachweis der ordnungsgemäßen Belegung um diesen Betrag. Der Zinssatz ist bei der Belegbindung von 30 Jahren 1 %.Die Miete liegt bei dieser Förderung 7,45 EUR/m² mit jährlicher Steigerung um 1,75 %. Für Küchen und Stellplätze können zusätzliche Mieten gefordert werden.
Sofern eine Förderung mit der Einkommensgrenze + 60 % erfolgt, beträgt die Grundförderung 2.100 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche - entsprechend 875.700 EUR. Hier kann ein Tilgungszuschuss von 30 % - entsprechend 262.710 EUR in Anspruch genommen werden. Das Darlehen verringert sich sofort nach Fertigstellung, Abrechnung und Nachweis der ordnungsgemäßen Belegung um diesen Betrag. Die Miete liegt bei dieser Förderung 8,45 EUR/m² mit jährlicher Steigerung um 1,75 %. Für Küchen und Stellplätze können zusätzliche Mieten gefordert werden. Wir übernehmen keine Haftung für die Höhe und Gewährung der öffentlichen Darlehen.
Moderne Eigentumswohnungen in einem Fünf-Familienhaus als separate Untergemeinschaft (Gebäude C) mit getrennter Instandhaltung einer Eigentümergemeinschaft mit 3 Gebäuden und Tiefgarage in gefragter Lage. Hier entstehen Eigentumswohnungen von ca. 80 bis ca. 120 m² Wohnfläche guter Ausstattung, moderner Technik, Balkonen und Terrassen. Die Baubeschreibung sieht die Beheizung mit einer modernen Wärmepumpe vor. Das Objekt erfüllt den Standard KFW Effizienzhaus 55 Erneuerbare Energien. Die vorgesehene 3-fach Verglasung der Fenster, elektrische Rollläden, die hochwertige Außendämmung, eine kontrollierte Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinnung sowie die moderne Heiztechnik ermöglichen sehr günstige Heizkosten. Die Innenausstattung können Sie noch mitbestimmen. Hier sind attraktive Fliesen und schöne Parkettböden bzw Vinylböden vorgesehen.
Es besteht die Möglichkeit die Wohnungen durch Mittel der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB Rheinland-Pfalz) öffentlich zu fördern. Die Details sind im Programm 551
detailliert geregelt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort des Objektes (Mietenstufe 1 –7), der Belegbindung sowie der Belegbindungsdauer, der Objektausstattung und den Wohnungsgrößen. Trier ist in der Mietenstufe 6 (also zweithöchsten Stufe) eingestuft. Hier beträgt die Grundförderung abhängig von der Belegbindung und Einkommenshöhe des Mieters 2.100 EUR bis 3.050 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche.Durch die ISB wird ein Tilgungszuschuss auf die Grundförderung von 40 bzw. 45 % gewährt.
Bei der ISB-Förderung sind die Balkone und Terrasse nicht wie üblich mit 50 % sondern mit 25 % zu berechnet ! Auf der Grundlage der Planung, der Wohnflächenobergrenzen und Berücksichtigung der kleineren Flächen für Balkone und Terrassen sind ca 417 m² Wohnfläche förderfähig. Hierfür können bei einer Belegbindung von 30 Jahren und der Einkommensgrenze gemäß § 13 Abs 2 LWoFG Darlehen in Höhe von 1.271.850 EUR Anspruch genommen werden.
Bei einer Belegbindung von 30 Jahren kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 % - entsprechend 572.332,50 EUR in Anspruch genommen werden. Das Darlehen verringert sich nach Fertigstellung, Abrechnung und Nachweis der ordnungsgemäßen Belegung um diesen Betrag. Der Zinssatz ist bei der Belegbindung von 30 Jahren 1 %.Die Miete liegt bei dieser Förderung 7,45 EUR/m² mit jährlicher Steigerung um 1,75 %. Für Küchen und Stellplätze können zusätzliche Mieten gefordert werden.
Sofern eine Förderung mit der Einkommensgrenze + 60 % erfolgt, beträgt die Grundförderung 2.100 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche - entsprechend 875.700 EUR. Hier kann ein Tilgungszuschuss von 30 % - entsprechend 262.710 EUR in Anspruch genommen werden. Das Darlehen verringert sich sofort nach Fertigstellung, Abrechnung und Nachweis der ordnungsgemäßen Belegung um diesen Betrag. Die Miete liegt bei dieser Förderung 8,45 EUR/m² mit jährlicher Steigerung um 1,75 %. Für Küchen und Stellplätze können zusätzliche Mieten gefordert werden. Wir übernehmen keine Haftung für die Höhe und Gewährung der öffentlichen Darlehen.