Tilgungszuschuß von bis zu 820.000 EUR möglich. Projektgrundstück für Mehrfamilienhausmit 8 Wohneinheiten in schöner Lage von Zerf – -ideal zur Bebauung mit öffentlicher Förderung und hohem Tilgungszuschuss von bis zu 820.000 EUR und interessanten...
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Tilgungszuschuß von bis zu 820.000 EUR möglich. Projektgrundstück für Mehrfamilienhausmit 8 Wohneinheiten in schöner Lage von Zerf – -ideal zur Bebauung mit öffentlicher Förderung und hohem Tilgungszuschuss von bis zu 820.000 EUR und interessanten Steuervorteilen durch erhöhte Abschreibungen von jährlich 5 %.
Eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen ist genehmigt. Die Planung sieht im Erdgeschoß und Obergeschoß jeweils 3 Wohneinheiten mit 2 Zimmer, Kochen, Abstellen, Bad, Terrasse oder Balkon mit Flächen von ca. 62 bzw ca. 64 m² vor.
Im Dachgeschoß sind 2 Wohnungen mit 4 Zimmer, Kochen, Bad und Balkon mit ca. 90 m² vorgesehen. Die Wohnfläche beträgt bei der hälftigen Berücksichtigung von Balkonen und Terrassen 597,81 m² bzw bei Berücksichtigung der Balkone und Terrasse zu 0,25 % entsprechend den Vorgaben der öffentlichen Förderung 563,09 m². Im Keller sind großzügige Keller und Nebenfläche geplant. Alternativ ist auch eine Bebauung ohne Keller möglich. Es sind 12 Stellplätze auf dem Grundstück geplant.
Es besteht die Möglichkeit die Wohnungen durch Mittel der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB Rheinland-Pfalz) öffentlich zu fördern. Die Details sind im Programm 551
detailliert geregelt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort des Objektes (Mietenstufe 1 –7), der Belegbindung sowie der Belegbindungsdauer, der Wohnungsart, der Objektausstattung und den Wohnungsgrößen. Zerf ist in der Mietenstufe 5 (also dritthöchsten Stufe) eingestuft. Hier beträgt die Grundförderung abhängig von der Belegbindung und Einkommenshöhe des Mieters 1.900 EUR bis 2.800 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche) Ebenso können erhebliche Zusatzdarlehen durch den Bau in Energieklasse KFW 55 oder KFW 40 EE bzw. 40 NH in Anspruch genommen werden. Durch die ISB wird ein Tilgungszuschuss auf die Grundförderung von 45 bzw. 50 % sowie auf die Zusatzdarlehen von 50 % gewährt.
Auf der Grundlage der Planung werden auf der Grundlage der förderfähigen Wohnfläche von 538 m² und der KFW 40 Bauweise können Darlehen von bis zu 1.694.700 EUR in Anspruch genommen. Dieser Betrag kann sich durch standortbedingte Mehrkosten erhöhen. Hier kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 50 % - entsprechend 847.350 EUR in Anspruch genommen werden. Das Darlehen verringert sich um diesen Betrag. Der Zinssatz ist bei der Belegbindung von 30 Jahren wie folgt:
a) von Jahr 1 bis Jahr 10 – 0 %
b) von Jahr 11 bis Jahr 15 – 0,5 %
c) von Jahr 16 bis Jahr 30 – 1 %
Die Miete liegt bei dieser Förderung 6,40 EUR/m² mit jährlicher Steigerung um 1,75 %. Für Küchen und Stellplätze können zusätzliche Mieten gefördert werden.Lassen Sie sich beraten !
Unabhängig von der Förderung über die ISB Rheinland-Pfalz ist bei entsprechende Bauweise bzw. entsprechenden Nachweisen eine KFW-Förderung nach dem Programm 298 möglich.
Die neu entstehenden Wohnungen können bei einer Vermietung entsprechend den im Wachstumschanchengesetz aktuell beschlossenen Änderungen der degressiven Abschreibung nunmehr mit jährlich 5 %- bezogen auf den jeweiligen Buchwert/Restwert - abgeschrieben werden. Hierdurch können hohe Steuervorteile erzielt werden. Wir übernehmen keine steuerliche Beratung und keine Haftung für steuerliche Ziele. Hierzu informiert Sie Ihr Steuerberater umfassend
Tilgungszuschuß von bis zu 820.000 EUR möglich. Projektgrundstück für Mehrfamilienhausmit 8 Wohneinheiten in schöner Lage von Zerf – -ideal zur Bebauung mit öffentlicher Förderung und hohem Tilgungszuschuss von bis zu 820.000 EUR und interessanten Steuervorteilen durch erhöhte Abschreibungen von jährlich 5 %.
Eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen ist genehmigt. Die Planung sieht im Erdgeschoß und Obergeschoß jeweils 3 Wohneinheiten mit 2 Zimmer, Kochen, Abstellen, Bad, Terrasse oder Balkon mit Flächen von ca. 62 bzw ca. 64 m² vor.
Im Dachgeschoß sind 2 Wohnungen mit 4 Zimmer, Kochen, Bad und Balkon mit ca. 90 m² vorgesehen. Die Wohnfläche beträgt bei der hälftigen Berücksichtigung von Balkonen und Terrassen 597,81 m² bzw bei Berücksichtigung der Balkone und Terrasse zu 0,25 % entsprechend den Vorgaben der öffentlichen Förderung 563,09 m². Im Keller sind großzügige Keller und Nebenfläche geplant. Alternativ ist auch eine Bebauung ohne Keller möglich. Es sind 12 Stellplätze auf dem Grundstück geplant.
Es besteht die Möglichkeit die Wohnungen durch Mittel der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB Rheinland-Pfalz) öffentlich zu fördern. Die Details sind im Programm 551
detailliert geregelt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort des Objektes (Mietenstufe 1 –7), der Belegbindung sowie der Belegbindungsdauer, der Wohnungsart, der Objektausstattung und den Wohnungsgrößen. Zerf ist in der Mietenstufe 5 (also dritthöchsten Stufe) eingestuft. Hier beträgt die Grundförderung abhängig von der Belegbindung und Einkommenshöhe des Mieters 1.900 EUR bis 2.800 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche) Ebenso können erhebliche Zusatzdarlehen durch den Bau in Energieklasse KFW 55 oder KFW 40 EE bzw. 40 NH in Anspruch genommen werden. Durch die ISB wird ein Tilgungszuschuss auf die Grundförderung von 45 bzw. 50 % sowie auf die Zusatzdarlehen von 50 % gewährt.
Auf der Grundlage der Planung werden auf der Grundlage der förderfähigen Wohnfläche von 538 m² und der KFW 40 Bauweise können Darlehen von bis zu 1.694.700 EUR in Anspruch genommen. Dieser Betrag kann sich durch standortbedingte Mehrkosten erhöhen. Hier kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 50 % - entsprechend 847.350 EUR in Anspruch genommen werden. Das Darlehen verringert sich um diesen Betrag. Der Zinssatz ist bei der Belegbindung von 30 Jahren wie folgt:
a) von Jahr 1 bis Jahr 10 – 0 %
b) von Jahr 11 bis Jahr 15 – 0,5 %
c) von Jahr 16 bis Jahr 30 – 1 %
Die Miete liegt bei dieser Förderung 6,40 EUR/m² mit jährlicher Steigerung um 1,75 %. Für Küchen und Stellplätze können zusätzliche Mieten gefördert werden.Lassen Sie sich beraten !
Unabhängig von der Förderung über die ISB Rheinland-Pfalz ist bei entsprechende Bauweise bzw. entsprechenden Nachweisen eine KFW-Förderung nach dem Programm 298 möglich.
Die neu entstehenden Wohnungen können bei einer Vermietung entsprechend den im Wachstumschanchengesetz aktuell beschlossenen Änderungen der degressiven Abschreibung nunmehr mit jährlich 5 %- bezogen auf den jeweiligen Buchwert/Restwert - abgeschrieben werden. Hierdurch können hohe Steuervorteile erzielt werden. Wir übernehmen keine steuerliche Beratung und keine Haftung für steuerliche Ziele. Hierzu informiert Sie Ihr Steuerberater umfassend