Voll erschlossenes Baugrundstück als Hanggrundstück mit herrlichem Saarblick in gefragter Lage von Saarburg.
Die Bebauungsmöglichkeiten sind durch eine von der Stadt Saarburg 1999 erlassene Ergänzungssatzung für diesen Bereich festgelegt. Der Bereich...
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Voll erschlossenes Baugrundstück als Hanggrundstück mit herrlichem Saarblick in gefragter Lage von Saarburg.
Die Bebauungsmöglichkeiten sind durch eine von der Stadt Saarburg 1999 erlassene Ergänzungssatzung für diesen Bereich festgelegt. Der Bereich ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Geschoßzahl von II ausgewiesen. Eine Bebauung ist mit Einzel- oder Doppelhäusern zu-lässig mit einer Grundflächenzahl GRZ von 0,3 und einer Geschoß-flächenzahl GFZ von 0,8. Eine Begrenzung von Wohneinheiten ist nicht gegeben. Die genaue Bebauung stimmen Sie mit Ihrem Architekten und der Bauverwaltung ab.
Sofern das neu entstehende Gebäude vermietet wird, besteht die Möglichkeit durch die zwischenzeitlich beschlossene Änderung der Gebäudeabschreibung die neuen Wohnungen mit jährlich 5 % bezogen auf den jeweiligen buchwert/Restwert abzuschreiben. Hierdurch werden hohe Steuervorteile erzielt.
Das Grundstück eignet sich ebenfalls zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Hier können über die ISB Rheinland-Pfalz Förderungen von über EUR 3.000 EUR pro m² neuer Wohnfläche mit einem Tilgungszuschuß von bis zu 50 % gewährt werden.
Lassen Sie sich beraten !
Sofern das neu entstehende Gebäude vermietet wird, besteht die Möglichkeit durch die zwischenzeitlich beschlossene Änderung der Gebäudeabschreibung die neuen Wohnungen mit jährlich 5 % bezogen auf den jeweiligen buchwert/Restwert abzuschreiben. Hierdurch werden hohe Steuervorteile erzielt.
Voll erschlossenes Baugrundstück als Hanggrundstück mit herrlichem Saarblick in gefragter Lage von Saarburg.
Die Bebauungsmöglichkeiten sind durch eine von der Stadt Saarburg 1999 erlassene Ergänzungssatzung für diesen Bereich festgelegt. Der Bereich ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Geschoßzahl von II ausgewiesen. Eine Bebauung ist mit Einzel- oder Doppelhäusern zu-lässig mit einer Grundflächenzahl GRZ von 0,3 und einer Geschoß-flächenzahl GFZ von 0,8. Eine Begrenzung von Wohneinheiten ist nicht gegeben. Die genaue Bebauung stimmen Sie mit Ihrem Architekten und der Bauverwaltung ab.
Sofern das neu entstehende Gebäude vermietet wird, besteht die Möglichkeit durch die zwischenzeitlich beschlossene Änderung der Gebäudeabschreibung die neuen Wohnungen mit jährlich 5 % bezogen auf den jeweiligen buchwert/Restwert abzuschreiben. Hierdurch werden hohe Steuervorteile erzielt.
Das Grundstück eignet sich ebenfalls zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Hier können über die ISB Rheinland-Pfalz Förderungen von über EUR 3.000 EUR pro m² neuer Wohnfläche mit einem Tilgungszuschuß von bis zu 50 % gewährt werden.
Lassen Sie sich beraten !
Sofern das neu entstehende Gebäude vermietet wird, besteht die Möglichkeit durch die zwischenzeitlich beschlossene Änderung der Gebäudeabschreibung die neuen Wohnungen mit jährlich 5 % bezogen auf den jeweiligen buchwert/Restwert abzuschreiben. Hierdurch werden hohe Steuervorteile erzielt.