Bebauungsplan:
https://www.kreis-coesfeld.de/ASWeb/BBPDokumente/as/H7_Vogelrute%20Neuaufstellung.pdf
In einem Wohngebiet (WA = Allgemeines Wohngebiet) gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Deutschland gibt es bestimmte Regelungen, was dort...
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Bebauungsplan:
https://www.kreis-coesfeld.de/ASWeb/BBPDokumente/as/H7_Vogelrute%20Neuaufstellung.pdf
In einem Wohngebiet (WA = Allgemeines Wohngebiet) gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Deutschland gibt es bestimmte Regelungen, was dort erlaubt ist zu bauen. Hier eine Übersicht:
1. Erlaubte Hauptnutzungen (§ 4 BauNVO)
✅ Wohngebäude (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Wohnblöcke)
✅ Läden & nicht störendes Gewerbe (z. B. Bäcker, kleine Einzelhandelsgeschäfte)
✅ Schank- & Speisewirtschaften (z. B. Restaurants, Cafés, aber nur wenn sie nicht stören)
✅ Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (z. B. Schulen, Kitas, Ärztehäuser)
2. Unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (§ 4 Abs. 3 BauNVO)
⚠ Betriebe des Beherbergungsgewerbes (Hotels, Pensionen – nur, wenn sie sich einfügen)
⚠ Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (z. B. kleine Handwerksbetriebe oder Büros)
⚠ Tankstellen (in Ausnahmefällen erlaubt, wenn sie das Gebiet nicht stören)
3. Nicht erlaubt (grundsätzlich ausgeschlossen)
❌ Großflächiger Einzelhandel (z. B. Einkaufszentren, große Supermärkte)
❌ Lautes oder störendes Gewerbe (z. B. Fabriken, Nachtclubs, Autowerkstätten)
❌ Große Bürogebäude oder Industrieanlagen
❌ Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen, Diskotheken)
Bebauungsplan:
https://www.kreis-coesfeld.de/ASWeb/BBPDokumente/as/H7_Vogelrute%20Neuaufstellung.pdf
In einem Wohngebiet (WA = Allgemeines Wohngebiet) gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Deutschland gibt es bestimmte Regelungen, was dort erlaubt ist zu bauen. Hier eine Übersicht:
1. Erlaubte Hauptnutzungen (§ 4 BauNVO)
✅ Wohngebäude (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Wohnblöcke)
✅ Läden & nicht störendes Gewerbe (z. B. Bäcker, kleine Einzelhandelsgeschäfte)
✅ Schank- & Speisewirtschaften (z. B. Restaurants, Cafés, aber nur wenn sie nicht stören)
✅ Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (z. B. Schulen, Kitas, Ärztehäuser)
2. Unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (§ 4 Abs. 3 BauNVO)
⚠ Betriebe des Beherbergungsgewerbes (Hotels, Pensionen – nur, wenn sie sich einfügen)
⚠ Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (z. B. kleine Handwerksbetriebe oder Büros)
⚠ Tankstellen (in Ausnahmefällen erlaubt, wenn sie das Gebiet nicht stören)
3. Nicht erlaubt (grundsätzlich ausgeschlossen)
❌ Großflächiger Einzelhandel (z. B. Einkaufszentren, große Supermärkte)
❌ Lautes oder störendes Gewerbe (z. B. Fabriken, Nachtclubs, Autowerkstätten)
❌ Große Bürogebäude oder Industrieanlagen
❌ Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen, Diskotheken)