vorderer Gebäudeteil A: reines Bürogebäude
mittlerer Gebäudetei B: kleinere + größere Halle
hinterer Gebäudeteil C: Betreiberwohnung/Büro
GRZ 0,6/GFZ 1/6 Geschosse
Die Flächenangaben sind ungefähre Angaben, für die wir keine Gewähr...
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vorderer Gebäudeteil A: reines Bürogebäude
mittlerer Gebäudetei B: kleinere + größere Halle
hinterer Gebäudeteil C: Betreiberwohnung/Büro
GRZ 0,6/GFZ 1/6 Geschosse
Die Flächenangaben sind ungefähre Angaben, für die wir keine Gewähr übernehmen.
Zulässig sind:
1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, soweit diese Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur Folge haben können,
2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
3. Tankstellen.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
vorderer Gebäudeteil A: reines Bürogebäude
mittlerer Gebäudetei B: kleinere + größere Halle
hinterer Gebäudeteil C: Betreiberwohnung/Büro
GRZ 0,6/GFZ 1/6 Geschosse
Die Flächenangaben sind ungefähre Angaben, für die wir keine Gewähr übernehmen.
Zulässig sind:
1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, soweit diese Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur Folge haben können,
2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
3. Tankstellen.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.