Innenbereich (Restaurant): Sitzplätze für ca. 40-50 Personen
Außenbereich (Biergarten): Sitzplätze für weitere 40-50 Personen
Die Flächen (alle Angaben in ca.) setzen sich wie folgt zusammen:
Ferienwohnungen (ca. 175 m2):
1. OG 75 m2
2. OG 55 m2 Wohnung...
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Innenbereich (Restaurant): Sitzplätze für ca. 40-50 Personen
Außenbereich (Biergarten): Sitzplätze für weitere 40-50 Personen
Die Flächen (alle Angaben in ca.) setzen sich wie folgt zusammen:
Ferienwohnungen (ca. 175 m2):
1. OG 75 m2
2. OG 55 m2 Wohnung 1
2. OG 45 m2 Wohnung 2
Gastronomie (ca. 168 m2):
Kaffeerösterei 18 m2
Kochküche 25 m2
Restaurant EG 60 m2
Restaurant OG 60 m2
1984: Kernsanierung
2019: umfassende Renovierung
Lokal:
•neuer Holzboden im EG
•Treppe und Holzboden im OG komplett abgeschliffen und mehrfach versiegelt
•Elektrik auf den Stand der Technik gebracht
•Sanitäranlagen komplett erneuert
•neuer Biertheke und Küchenzeile,
•neu gefliester Boden im Theken- und Küchenbereich
Kaffeerösterei:
•komplett neu angelegt
Restaurantküche
•komplett neu eingerichtet
Ferienwohnungen:
•umfassende Renovierung
Die im Exposé dargestellten Grundrisse wurden in 2019 nicht maßgeblich verändert. Die Bezeichnung der Räume entspricht aber nicht immer der heutigen Nutzung.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Baudenkmal. Das bedeutet, dass der Käufer alle Kosten, die mit der Wiederherstellung des Gebäudes zusammenhängen und die vom Amt für Denkmalschutz genehmigt wurden, als Werbungskosten steuerlich geltend machen kann. Binnen zwölf Jahren sind diese Sanierungskosten zu 100 Prozent steuerlich absetzbar.
Alle Maßnahmen, die am Baudenkmal vorgenommen werden sollen, benötigen eine behördliche Genehmigung. Zudem werden sämtliche Arbeiten vom Amt für Denkmalschutz überwacht. Der Architekt bzw. Bauträger, der mit der Umsetzung beauftragt wird, sollte daher über Erfahrung auf dem Gebiet der Sanierung von Baudenkmälern verfügen. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt zu dem entsprechenden Experten her.
Innenbereich (Restaurant): Sitzplätze für ca. 40-50 Personen
Außenbereich (Biergarten): Sitzplätze für weitere 40-50 Personen
Die Flächen (alle Angaben in ca.) setzen sich wie folgt zusammen:
Ferienwohnungen (ca. 175 m2):
1. OG 75 m2
2. OG 55 m2 Wohnung 1
2. OG 45 m2 Wohnung 2
Gastronomie (ca. 168 m2):
Kaffeerösterei 18 m2
Kochküche 25 m2
Restaurant EG 60 m2
Restaurant OG 60 m2
1984: Kernsanierung
2019: umfassende Renovierung
Lokal:
•neuer Holzboden im EG
•Treppe und Holzboden im OG komplett abgeschliffen und mehrfach versiegelt
•Elektrik auf den Stand der Technik gebracht
•Sanitäranlagen komplett erneuert
•neuer Biertheke und Küchenzeile,
•neu gefliester Boden im Theken- und Küchenbereich
Kaffeerösterei:
•komplett neu angelegt
Restaurantküche
•komplett neu eingerichtet
Ferienwohnungen:
•umfassende Renovierung
Die im Exposé dargestellten Grundrisse wurden in 2019 nicht maßgeblich verändert. Die Bezeichnung der Räume entspricht aber nicht immer der heutigen Nutzung.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Baudenkmal. Das bedeutet, dass der Käufer alle Kosten, die mit der Wiederherstellung des Gebäudes zusammenhängen und die vom Amt für Denkmalschutz genehmigt wurden, als Werbungskosten steuerlich geltend machen kann. Binnen zwölf Jahren sind diese Sanierungskosten zu 100 Prozent steuerlich absetzbar.
Alle Maßnahmen, die am Baudenkmal vorgenommen werden sollen, benötigen eine behördliche Genehmigung. Zudem werden sämtliche Arbeiten vom Amt für Denkmalschutz überwacht. Der Architekt bzw. Bauträger, der mit der Umsetzung beauftragt wird, sollte daher über Erfahrung auf dem Gebiet der Sanierung von Baudenkmälern verfügen. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt zu dem entsprechenden Experten her.