Eine Wohnflächenberechnung liegt aktuell nicht vor (Anfrage beim Bauamt läuft).
Abweichend zur Hessischen Landesbauordnung wurde die Wohnfläche über die Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie /Sprengnetter (WMR) berechnet.
In der Wohnflächenberechnung ist...
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Eine Wohnflächenberechnung liegt aktuell nicht vor (Anfrage beim Bauamt läuft).
Abweichend zur Hessischen Landesbauordnung wurde die Wohnfläche über die Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie /Sprengnetter (WMR) berechnet.
In der Wohnflächenberechnung ist das ausgebaute DG-Spielzimmer (DG ausgebaut), allerdings nicht zur dauerhaften Nutzung als Schlafraum geeignet da die Deckenhöhe und der Dachausstieg zu klein sind.
Bitte beachten Sie, dass in der nun angegebenen Gesamt-Wohnfläche das ausgebaute DG-Spielzimmer teilberechnet ist.
Ebenfalls findet die Richtlinie Anwendung im EG: Ki-Zimmer (Deckenhöhe 2,10); Schlagzeug-Zimmer (Deckenhöhe 2,10); Hinteres-Zimmer (Deckenhöhe 2,35).
Zu beachten ist auch, dass der beheizte Wintergarten und die Sauna mit in die Wohnfläche integriert ist, allerdings jeweils nur mit Teilflächen von 50% - da die Bereiche in der Ermittlung des Gesamtwertes der Immobilie eine wertsteigernde Rolle spielen.
EG
Eingang 6,89
Bad 3,54
Ki-Zimmer, Deckenhöhe 2,10 15,65 (nachträglich ausgebaut)
Schlagzeug-Zimmer, Deckenhöhe 2,10 7,30 (nachträglich ausgebaut)
Hinteres-Zimmer, Deckenhöhe 2,35 14,61 (nachträglich ausgebaut)
Hochparterre
Podest 0,92
Wohnzimmer 27,82
abzügl. Kamin -0,38
Küchenbereich 9,89
OG
Flur 1,90
Zwischenzimmer 13,01
Schlafzimmer vor Badezimmer 16,19
Bad 7,43
Balkon 50% von 5,40m² = 2,70
DG
Zwischentreppe 2,53
Zimmer zur Strasse 18,27
Zimmer zum Hof 12,41
Zwischensumme: 160,68
Dachspitzzimmer Deckenhöhe 1,67 / Ausgebaut zum nicht dauerhaften Aufenthalt
6,06m² davon 50% 3,03 (nachträglich ausgebaut)
Wintergarten, ausserhalb des Wohnhauses inkl. Fußbodenheizung, nicht zum dauerhaften Aufenthalt
15,17m² davon 50% 7,59 (nachträglich gebaut)
Sauna 4,16m² davon 50% 2,08 (nachträglich ausgebaut)
Zwischensumme: 9,67
Gesamtsumme: 173,38
Das ausgebaute Dachgeschoss (ebenfalls die Zimmer unterhalb des DG. mit einer Deckenhöhe niedriger als 2,40m, jedoch höher als 2,00m) erfüllt nach diesseitiger Interpretation der hessischen Landesbauordnung nicht die Anforderungen an Wohnraum (§ 52 HBO).
In Anlehnung an Anlage 9.7 der Wohnflächen und Mietwertrichtlinie kann ein Dachgeschoss oder andere Räume, die nicht den an seine Nutzung zu stellenden Anforderungen der hessischen Landesbauordnung genügen, in Abhängigkeit seiner Qualitätsmerkmale anhand von Wohnwertfaktoren angerechnet werden. Aufgrund der in Anlage 9 aufgeführten Qualitätsmerkmale wird das Spielzimmer als "gut/normal nutzbar" qualifiziert. Die übrigen Räume im EG mit Deckenhöhe unter 2,40m jedoch höher als 2,00m werden mit "sehr gut nutzbar" deklariert. Den Ausführungen der WMR folgend wird die vorhandene Grundfläche des DG-Spielzimmers von rund 6,06 Quadratmeter mit dem Faktor 0,6 der Wohnfläche hinzugerechnet. Die Zimmer im EG mit einer Höhe unter 2,40m jedoch höher als 2,00m weisen Ausstattungsmerkmale eines sehr gut nutzbaren Wohnraums auf, deshalb wurden die Flächen zu 100% angerechnet.
Der Wintergarten und die Sauna sind ausserhalb des Hauses, jedoch stellt dieser ebenfalls einen Wert dar, der an die Immobilie angerechnet wird - diese Flächen werden mit 60% mit eingerechnet. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Grundlage handelt.
Die Wohnfläche des Hauses wird im Verkauf dargestellt mit den Bereichen die nicht "nachträglich ausgebaut" bzw. "nachträglich gebaut" wurden.
Das Haus wird verkauft wie es steht und liegt.
Eine Wohnflächenberechnung liegt aktuell nicht vor (Anfrage beim Bauamt läuft).
Abweichend zur Hessischen Landesbauordnung wurde die Wohnfläche über die Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie /Sprengnetter (WMR) berechnet.
In der Wohnflächenberechnung ist das ausgebaute DG-Spielzimmer (DG ausgebaut), allerdings nicht zur dauerhaften Nutzung als Schlafraum geeignet da die Deckenhöhe und der Dachausstieg zu klein sind.
Bitte beachten Sie, dass in der nun angegebenen Gesamt-Wohnfläche das ausgebaute DG-Spielzimmer teilberechnet ist.
Ebenfalls findet die Richtlinie Anwendung im EG: Ki-Zimmer (Deckenhöhe 2,10); Schlagzeug-Zimmer (Deckenhöhe 2,10); Hinteres-Zimmer (Deckenhöhe 2,35).
Zu beachten ist auch, dass der beheizte Wintergarten und die Sauna mit in die Wohnfläche integriert ist, allerdings jeweils nur mit Teilflächen von 50% - da die Bereiche in der Ermittlung des Gesamtwertes der Immobilie eine wertsteigernde Rolle spielen.
EG
Eingang 6,89
Bad 3,54
Ki-Zimmer, Deckenhöhe 2,10 15,65 (nachträglich ausgebaut)
Schlagzeug-Zimmer, Deckenhöhe 2,10 7,30 (nachträglich ausgebaut)
Hinteres-Zimmer, Deckenhöhe 2,35 14,61 (nachträglich ausgebaut)
Hochparterre
Podest 0,92
Wohnzimmer 27,82
abzügl. Kamin -0,38
Küchenbereich 9,89
OG
Flur 1,90
Zwischenzimmer 13,01
Schlafzimmer vor Badezimmer 16,19
Bad 7,43
Balkon 50% von 5,40m² = 2,70
DG
Zwischentreppe 2,53
Zimmer zur Strasse 18,27
Zimmer zum Hof 12,41
Zwischensumme: 160,68
Dachspitzzimmer Deckenhöhe 1,67 / Ausgebaut zum nicht dauerhaften Aufenthalt
6,06m² davon 50% 3,03 (nachträglich ausgebaut)
Wintergarten, ausserhalb des Wohnhauses inkl. Fußbodenheizung, nicht zum dauerhaften Aufenthalt
15,17m² davon 50% 7,59 (nachträglich gebaut)
Sauna 4,16m² davon 50% 2,08 (nachträglich ausgebaut)
Zwischensumme: 9,67
Gesamtsumme: 173,38
Das ausgebaute Dachgeschoss (ebenfalls die Zimmer unterhalb des DG. mit einer Deckenhöhe niedriger als 2,40m, jedoch höher als 2,00m) erfüllt nach diesseitiger Interpretation der hessischen Landesbauordnung nicht die Anforderungen an Wohnraum (§ 52 HBO).
In Anlehnung an Anlage 9.7 der Wohnflächen und Mietwertrichtlinie kann ein Dachgeschoss oder andere Räume, die nicht den an seine Nutzung zu stellenden Anforderungen der hessischen Landesbauordnung genügen, in Abhängigkeit seiner Qualitätsmerkmale anhand von Wohnwertfaktoren angerechnet werden. Aufgrund der in Anlage 9 aufgeführten Qualitätsmerkmale wird das Spielzimmer als "gut/normal nutzbar" qualifiziert. Die übrigen Räume im EG mit Deckenhöhe unter 2,40m jedoch höher als 2,00m werden mit "sehr gut nutzbar" deklariert. Den Ausführungen der WMR folgend wird die vorhandene Grundfläche des DG-Spielzimmers von rund 6,06 Quadratmeter mit dem Faktor 0,6 der Wohnfläche hinzugerechnet. Die Zimmer im EG mit einer Höhe unter 2,40m jedoch höher als 2,00m weisen Ausstattungsmerkmale eines sehr gut nutzbaren Wohnraums auf, deshalb wurden die Flächen zu 100% angerechnet.
Der Wintergarten und die Sauna sind ausserhalb des Hauses, jedoch stellt dieser ebenfalls einen Wert dar, der an die Immobilie angerechnet wird - diese Flächen werden mit 60% mit eingerechnet. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Grundlage handelt.
Die Wohnfläche des Hauses wird im Verkauf dargestellt mit den Bereichen die nicht "nachträglich ausgebaut" bzw. "nachträglich gebaut" wurden.
Das Haus wird verkauft wie es steht und liegt.