2 ZKB (ca. 53,4 qm mit 50% Balkonanteil) in Vielparteienhaus mit:
- Wohnzimmer (ca. 21,6 qm), Teppich
- Sonnen-Balkon in Südwest-Ausrichtung (ca. 8,5 qm)
- Schlafzimmer (ca. 14,7 qm), Teppich
- Küche (4,5 qm), vermieterseits mit einer Einbauküche...
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2 ZKB (ca. 53,4 qm mit 50% Balkonanteil) in Vielparteienhaus mit:
- Wohnzimmer (ca. 21,6 qm), Teppich
- Sonnen-Balkon in Südwest-Ausrichtung (ca. 8,5 qm)
- Schlafzimmer (ca. 14,7 qm), Teppich
- Küche (4,5 qm), vermieterseits mit einer Einbauküche ausgestattet
- Badezimmer (ca. 3,1 qm), innenliegend, gefliest mit Badewanne, Waschtisch und WC
- Flur (ca. 5,3 qm), PVC
- Kellerabteil
Die Wohnung ist seit Juni 1998 ungekündigt vermietet. Die Kaltmiete beträgt derzeit monatlich 555 EUR zzgl. einer Nebenkostenvorauszahlung von 285 EUR im Monat.
In den vergangenen Jahren wurden diverse Sanierungsarbeiten am Gebäude durchgeführt. Im Jahr 2012 erhielt das Gebäude ein Wärmedämmverbundsystem, die Aufzugsanlagen wurden in 2017 teil-modernisiert und im Jahr 2018 wurden die Abnahmestationen für Heizung und Warmwasser (Fernwärme) komplett erneuert. Die Umsetzung diverser Auflagen den Brandschutz betreffend ist seit 2019 in Umsetzung.
Das effektive monatliche Wohngeld für die Wohnung lag gemäß der Jahresabrechnung 2022 bei ca. 473,36 EUR im Monat.
Es setzt sich wie folgt zusammen:
- umlagefähige Betriebskosten ca. 338,48 EUR,
- nicht umlagefähige Betriebskosten 87,04 EUR,
- Zuführung zur Erhaltungsrücklage 47,82 EUR.
Im Jahr 2021 lag das Wohngeld für die Wohnung bei monatlich ca. 402,88 EUR.
Es setzt sich wie folgt zusammen:
- umlagefähige Betriebskosten ca. 263,74 EUR,
- nicht umlagefähige Betriebskosten 91,33 EUR,
- Zuführung zur Erhaltungsrücklage 47,81 EUR.
Gemäß Wirtschaftsplan 2024 beträgt die Abschlagszahlung bei ca. 458,98 EUR im Monat.
Es setzt sich wie folgt zusammen:
- umlagefähige Betriebskosten ca. 342,37 EUR,
- nicht umlagefähige Betriebskosten 68,79 EUR,
- Zuführung zur Erhaltungsrücklage 47,82 EUR.
Die Warmwasseraufbereitung erfolgt zentral über den Fernwärmeanschluss und wird über Wasseruhren abgerechnet.
Hausmeisterdienst, Treppenhausreinigung sowie Schnee- und Winterdienst sind im Wohngeld enthalten.
2 ZKB (ca. 53,4 qm mit 50% Balkonanteil) in Vielparteienhaus mit:
- Wohnzimmer (ca. 21,6 qm), Teppich
- Sonnen-Balkon in Südwest-Ausrichtung (ca. 8,5 qm)
- Schlafzimmer (ca. 14,7 qm), Teppich
- Küche (4,5 qm), vermieterseits mit einer Einbauküche ausgestattet
- Badezimmer (ca. 3,1 qm), innenliegend, gefliest mit Badewanne, Waschtisch und WC
- Flur (ca. 5,3 qm), PVC
- Kellerabteil
Die Wohnung ist seit Juni 1998 ungekündigt vermietet. Die Kaltmiete beträgt derzeit monatlich 555 EUR zzgl. einer Nebenkostenvorauszahlung von 285 EUR im Monat.
In den vergangenen Jahren wurden diverse Sanierungsarbeiten am Gebäude durchgeführt. Im Jahr 2012 erhielt das Gebäude ein Wärmedämmverbundsystem, die Aufzugsanlagen wurden in 2017 teil-modernisiert und im Jahr 2018 wurden die Abnahmestationen für Heizung und Warmwasser (Fernwärme) komplett erneuert. Die Umsetzung diverser Auflagen den Brandschutz betreffend ist seit 2019 in Umsetzung.
Das effektive monatliche Wohngeld für die Wohnung lag gemäß der Jahresabrechnung 2022 bei ca. 473,36 EUR im Monat.
Es setzt sich wie folgt zusammen:
- umlagefähige Betriebskosten ca. 338,48 EUR,
- nicht umlagefähige Betriebskosten 87,04 EUR,
- Zuführung zur Erhaltungsrücklage 47,82 EUR.
Im Jahr 2021 lag das Wohngeld für die Wohnung bei monatlich ca. 402,88 EUR.
Es setzt sich wie folgt zusammen:
- umlagefähige Betriebskosten ca. 263,74 EUR,
- nicht umlagefähige Betriebskosten 91,33 EUR,
- Zuführung zur Erhaltungsrücklage 47,81 EUR.
Gemäß Wirtschaftsplan 2024 beträgt die Abschlagszahlung bei ca. 458,98 EUR im Monat.
Es setzt sich wie folgt zusammen:
- umlagefähige Betriebskosten ca. 342,37 EUR,
- nicht umlagefähige Betriebskosten 68,79 EUR,
- Zuführung zur Erhaltungsrücklage 47,82 EUR.
Die Warmwasseraufbereitung erfolgt zentral über den Fernwärmeanschluss und wird über Wasseruhren abgerechnet.
Hausmeisterdienst, Treppenhausreinigung sowie Schnee- und Winterdienst sind im Wohngeld enthalten.