Hier für Sie die wichtigsten Daten und Informationen: Massivbauweise, Sparrendach mit Tonziegelauflage, Haustüre mit Überdachung (erneuert 2000), Holz- und Kunststoffisolierglasfenster (erneuert 1997 u. 2002), ÖL-ZH (erneuert 2009), helles und...
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Hier für Sie die wichtigsten Daten und Informationen: Massivbauweise, Sparrendach mit Tonziegelauflage, Haustüre mit Überdachung (erneuert 2000), Holz- und Kunststoffisolierglasfenster (erneuert 1997 u. 2002), ÖL-ZH (erneuert 2009), helles und zeitlos ausgestattetes Badezimmer mit Fenster (erneuert 2010), Kelleraußentreppe, Gasanschluss bereits im Gebäude, Bodenoberflächenendbeläge überwiegend Parkett, Fliesen, Stein und Kork. Bitte beachten Sie, dass das Erbbaurecht an den Grundstücken auf dem das Wohngebäude und die Garage stehen durch notarielle Beurkundung an einen Dritten veräußert werden. Hierzu ist dann noch die Genehmigung des Erbbaurechtsgebers (kirchliche Institution) sowie eine entsprechende kirchenaufsichtrechtliche Genehmigung notwendig. Der Dritte / Erwerber muss ausdrücklich sämtliche Verpflichtungen (dingliche und schuldrechtliche) aus dem Erbbaurechtsvertrag (...dieser wird selbstverständlich einer ernsthaft am Kauf interessierten Familie von uns in Kopie zur Verfügung gestellt) übernehmen. Darüber hinaus muss der Dritte / Erwerber den außerhalb des Grundbuches angepassten Erbbauzins anerkennen. Belastungen des Erbbaurechts in Abteilung III des Grundbuches dürfen nur im Rang nach den Rechten in Abteilung II folgen. Hier möchten wir noch auf § 10 Belastung und auf die Beleihungsgrenze von 60% im Erbbauvertrag hinweisen. Nach durch die kirchliche Institution (Erbbaurechtsgeber) erfolgter positiver Bonitätsprüfung der Erwerber kann eventuell auch einer maximalen Beleihung von 70% zugestimmt werden. Zur Bonitätsprüfung durch den Erbbaurechtsgeber werden folgende Unterlagen erforderlich sein - neueste Schufa Auskunft aller Erwerber - letzte drei Gehaltsabrechnungen aller Erwerber - Finanzierungsbestätigung der Bank aus der auch hervorgeht, dass der Erbbbauzins in die Finanzierung eingerechtnet ist und dieser auch nachhaltig erbracht werden kann. Sie erwerben also mit der Immobilie nicht das Grundstück, sondern treten an Stelle der Verkäufer in den bestehenden Erbbaurechtsvertrag, welcher mit dem Erbbaurechtsgeber (einer kirchlichen Institution) besteht, über den Weg einer notariellen Beurkundung vollumfänglich ein.
Hier für Sie die wichtigsten Daten und Informationen: Massivbauweise, Sparrendach mit Tonziegelauflage, Haustüre mit Überdachung (erneuert 2000), Holz- und Kunststoffisolierglasfenster (erneuert 1997 u. 2002), ÖL-ZH (erneuert 2009), helles und zeitlos ausgestattetes Badezimmer mit Fenster (erneuert 2010), Kelleraußentreppe, Gasanschluss bereits im Gebäude, Bodenoberflächenendbeläge überwiegend Parkett, Fliesen, Stein und Kork. Bitte beachten Sie, dass das Erbbaurecht an den Grundstücken auf dem das Wohngebäude und die Garage stehen durch notarielle Beurkundung an einen Dritten veräußert werden. Hierzu ist dann noch die Genehmigung des Erbbaurechtsgebers (kirchliche Institution) sowie eine entsprechende kirchenaufsichtrechtliche Genehmigung notwendig. Der Dritte / Erwerber muss ausdrücklich sämtliche Verpflichtungen (dingliche und schuldrechtliche) aus dem Erbbaurechtsvertrag (...dieser wird selbstverständlich einer ernsthaft am Kauf interessierten Familie von uns in Kopie zur Verfügung gestellt) übernehmen. Darüber hinaus muss der Dritte / Erwerber den außerhalb des Grundbuches angepassten Erbbauzins anerkennen. Belastungen des Erbbaurechts in Abteilung III des Grundbuches dürfen nur im Rang nach den Rechten in Abteilung II folgen. Hier möchten wir noch auf § 10 Belastung und auf die Beleihungsgrenze von 60% im Erbbauvertrag hinweisen. Nach durch die kirchliche Institution (Erbbaurechtsgeber) erfolgter positiver Bonitätsprüfung der Erwerber kann eventuell auch einer maximalen Beleihung von 70% zugestimmt werden. Zur Bonitätsprüfung durch den Erbbaurechtsgeber werden folgende Unterlagen erforderlich sein - neueste Schufa Auskunft aller Erwerber - letzte drei Gehaltsabrechnungen aller Erwerber - Finanzierungsbestätigung der Bank aus der auch hervorgeht, dass der Erbbbauzins in die Finanzierung eingerechtnet ist und dieser auch nachhaltig erbracht werden kann. Sie erwerben also mit der Immobilie nicht das Grundstück, sondern treten an Stelle der Verkäufer in den bestehenden Erbbaurechtsvertrag, welcher mit dem Erbbaurechtsgeber (einer kirchlichen Institution) besteht, über den Weg einer notariellen Beurkundung vollumfänglich ein.