Bauernhaus in Hanglage, eingeschossig mit Keller und Scheune, erbaut um 1930 und teilweise modernisiert Ende der 1960er Jahre. Das Anwesen umfasst auch Rohbauland. Die Raumaufteilung besteht aus Keller mit Flur, Waschküche, Kellerraum, Stallbereich...
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Bauernhaus in Hanglage, eingeschossig mit Keller und Scheune, erbaut um 1930 und teilweise modernisiert Ende der 1960er Jahre. Das Anwesen umfasst auch Rohbauland. Die Raumaufteilung besteht aus Keller mit Flur, Waschküche, Kellerraum, Stallbereich und Tenne, sowie Erdgeschoss mit Diele, Abstellraum, Schlafzimmer, Bad/WC, Speisekammer, Küche mit Essbereich und Wohnzimmer.
Die Baustruktur des Gebäudes weist erhebliche Mängel auf, wie abgängige Fenster, Putz- und Wasserschäden. Eine Instandsetzung ist nicht wirtschaftlich rentabel, daher ist das Gebäude als Abrissobjekt einzustufen.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen telefonisch, von Montag - Freitag von 08:00 - 20:00 Uhr, Samstags/Sonntags 10:00 – 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221-97459790.
Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 320.000,00 EUR.
Sichern Sie sich unter Umständen 30 % Nachlass auf den Verkehrswert und zahlen Sie somit für die oben genannte Immobilie nur 224.000,00 EUR. Ebenso entfallen Notarkosten und Maklercourtage.
Dies ist eine von vielen interessanten Immobilien, die wir in der aktuellen, monatlichen Ausgabe unseres kostengünstigen IMMOBILIENVERSTEIGERUNGS-KATALOGES veröffentlichen. Sichern Sie sich jetzt diese Informationen um Ihre Wunschimmobilie preisgünstig zu erwerben.
Kataloginfos:
Telefonnummer 0221-97459790.
Bauernhaus in Hanglage, eingeschossig mit Keller und Scheune, erbaut um 1930 und teilweise modernisiert Ende der 1960er Jahre. Das Anwesen umfasst auch Rohbauland. Die Raumaufteilung besteht aus Keller mit Flur, Waschküche, Kellerraum, Stallbereich und Tenne, sowie Erdgeschoss mit Diele, Abstellraum, Schlafzimmer, Bad/WC, Speisekammer, Küche mit Essbereich und Wohnzimmer.
Die Baustruktur des Gebäudes weist erhebliche Mängel auf, wie abgängige Fenster, Putz- und Wasserschäden. Eine Instandsetzung ist nicht wirtschaftlich rentabel, daher ist das Gebäude als Abrissobjekt einzustufen.
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