- Wohnfläche ca. 61,7 m²
- Einbauküche
- Kellerraum im Untergeschoss
- 7 Einheiten im Haus
- Ölzentralheizung (gemeinschaftlich genutzt mit weiteren Häusern -Nrn. 22- 27)
- Sonderumlage für das Jahr 2025 in Höhe von 25.000 € für das Haus. Der Anteil an...
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- Wohnfläche ca. 61,7 m²
- Einbauküche
- Kellerraum im Untergeschoss
- 7 Einheiten im Haus
- Ölzentralheizung (gemeinschaftlich genutzt mit weiteren Häusern -Nrn. 22- 27)
- Sonderumlage für das Jahr 2025 in Höhe von 25.000 € für das Haus. Der Anteil an der Sonderumlage für die Wohnung beläuft sich auf 2.750 €. Die Sonderumlage ist im Jahr 2025 in 4 gleichgroßen Raten immer zum Anfang eines Quartals fällig. Für den neuen Eigentümer fallen somit nur noch die Raten für die Sonderumlagen zum 01.07.2024 und 01.10.2024 in Höhe von jeweils 687,50 € an.
- Hausgeld monatlich: 290,00 Euro, davon 55,00 Euro p.M. für Instandhaltungsrücklage
- der jährliche Einzahlungsbetrag in die Instandhaltungsrücklage beläuft sich für das Gesamtwohnhaus aktuell auf 6.000 € p.a. (660 € p.a. für diese Wohnheit) > ab 01.01.2026 wird der Ansparbetrag in die Rücklagen für das Haus um 5.000 € p.a. erhöht
- zur Wohnung gehört grundbuchlich der PKW-Stellplatz auf Flst. Nr. 1245/5 > intern wird jedoch ein anderer PKW-Stellplatz genutzt
- Wohnfläche ca. 61,7 m²
- Einbauküche
- Kellerraum im Untergeschoss
- 7 Einheiten im Haus
- Ölzentralheizung (gemeinschaftlich genutzt mit weiteren Häusern -Nrn. 22- 27)
- Sonderumlage für das Jahr 2025 in Höhe von 25.000 € für das Haus. Der Anteil an der Sonderumlage für die Wohnung beläuft sich auf 2.750 €. Die Sonderumlage ist im Jahr 2025 in 4 gleichgroßen Raten immer zum Anfang eines Quartals fällig. Für den neuen Eigentümer fallen somit nur noch die Raten für die Sonderumlagen zum 01.07.2024 und 01.10.2024 in Höhe von jeweils 687,50 € an.
- Hausgeld monatlich: 290,00 Euro, davon 55,00 Euro p.M. für Instandhaltungsrücklage
- der jährliche Einzahlungsbetrag in die Instandhaltungsrücklage beläuft sich für das Gesamtwohnhaus aktuell auf 6.000 € p.a. (660 € p.a. für diese Wohnheit) > ab 01.01.2026 wird der Ansparbetrag in die Rücklagen für das Haus um 5.000 € p.a. erhöht
- zur Wohnung gehört grundbuchlich der PKW-Stellplatz auf Flst. Nr. 1245/5 > intern wird jedoch ein anderer PKW-Stellplatz genutzt