Das Baugrundstück hat eine Fläche von 1.470 m² und
eignet sich zur Bebauung eines Wohnhauses gemäß
Bebauungsplan "Höhenstraße".
Das Grundstück befindet sich in sonniger
Halbhöhenlage in unmittelbarer Ortsrandlage.
Der Bauplatz ist teilerschlossen. Wasser-...
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Das Baugrundstück hat eine Fläche von 1.470 m² und
eignet sich zur Bebauung eines Wohnhauses gemäß
Bebauungsplan "Höhenstraße".
Das Grundstück befindet sich in sonniger
Halbhöhenlage in unmittelbarer Ortsrandlage.
Der Bauplatz ist teilerschlossen. Wasser- und Stromanschluss ist vorhanden.
Das Grundstück FlSt. 3180/1, Höhenstraße, wird von der Erschließungsanlage „Höhenstraße“ erschlossen. Die Höhenstraße ist bislang noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Nach der erstmaligen endgültigen Herstellung der Höhenstraße sind nach derzeitiger Sach- und Rechtslage 95 % der beitragsfähigen Kosten auf die Anlieger umzulegen. Die endgültige Herstellung soll innerhalb der nächsten Jahre erfolgen, der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat die Herstellung bereits beschlossen. Eine belastbare Kostenkalkulation der Herstellungsarbeiten liegt bislang nicht vor, sodass noch keine Aussage zur Höhe der Erschließungsbeiträge gemacht werden kann.
Gerne stehen wir für eine Beratung zur Verfügung
Das Baugrundstück hat eine Fläche von 1.470 m² und
eignet sich zur Bebauung eines Wohnhauses gemäß
Bebauungsplan "Höhenstraße".
Das Grundstück befindet sich in sonniger
Halbhöhenlage in unmittelbarer Ortsrandlage.
Der Bauplatz ist teilerschlossen. Wasser- und Stromanschluss ist vorhanden.
Das Grundstück FlSt. 3180/1, Höhenstraße, wird von der Erschließungsanlage „Höhenstraße“ erschlossen. Die Höhenstraße ist bislang noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Nach der erstmaligen endgültigen Herstellung der Höhenstraße sind nach derzeitiger Sach- und Rechtslage 95 % der beitragsfähigen Kosten auf die Anlieger umzulegen. Die endgültige Herstellung soll innerhalb der nächsten Jahre erfolgen, der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat die Herstellung bereits beschlossen. Eine belastbare Kostenkalkulation der Herstellungsarbeiten liegt bislang nicht vor, sodass noch keine Aussage zur Höhe der Erschließungsbeiträge gemacht werden kann.
Gerne stehen wir für eine Beratung zur Verfügung