Einmalige Chance in Lörrach-Haagen - wunderschön gelegenes Grundstück im Gartenhausgebiet Stutz/Brendle.
Das Grundstück (Flst. 1159/1) mit ca. 636 qm wird aktuell landwirtschaftlich genutzt und befindet sich am Rand des Gartenhausgebietes in...
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Einmalige Chance in Lörrach-Haagen - wunderschön gelegenes Grundstück im Gartenhausgebiet Stutz/Brendle.
Das Grundstück (Flst. 1159/1) mit ca. 636 qm wird aktuell landwirtschaftlich genutzt und befindet sich am Rand des Gartenhausgebietes in hervorragender Süd-West-Lage.
Ideal zur Errichtung eines schönen Gartens für laue Sommerabende für Grillfeste, Gartenliebhaber oder auch einfach nur um zu entspannen.
Zulässig sind ausschließlich Gartenhäuser, die der Aufbewahrung von Gartengeräten und sonstiger für die Nutzung des Gartengrundstückes notwendigen Dinge dienen. Sie dürfen nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Auf Grundstücken, die größer als 150 qm sind, ist maximal ein Gartenhaus zulässig. Die Grundfläche der Gartenhäuser darf maximal 12 qm betragen, was bei diesem Grundstück gegeben ist.
Der Freisitz (überdacht und/oder nicht überdacht) pro Grundstück darf insgesamt maximal 12 qm nicht überschreiten.
Sämtliche weiteren, ausführlichen Vorschriften für dieses Gartenhausgebiet finden Sie in der Satzung für diesen Bebauungsplan. Die Satzung können wir Ihnen gerne zukommen lassen.
Der Verkauf erfolgt Provisionsfrei!
Einmalige Chance in Lörrach-Haagen - wunderschön gelegenes Grundstück im Gartenhausgebiet Stutz/Brendle.
Das Grundstück (Flst. 1159/1) mit ca. 636 qm wird aktuell landwirtschaftlich genutzt und befindet sich am Rand des Gartenhausgebietes in hervorragender Süd-West-Lage.
Ideal zur Errichtung eines schönen Gartens für laue Sommerabende für Grillfeste, Gartenliebhaber oder auch einfach nur um zu entspannen.
Zulässig sind ausschließlich Gartenhäuser, die der Aufbewahrung von Gartengeräten und sonstiger für die Nutzung des Gartengrundstückes notwendigen Dinge dienen. Sie dürfen nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Auf Grundstücken, die größer als 150 qm sind, ist maximal ein Gartenhaus zulässig. Die Grundfläche der Gartenhäuser darf maximal 12 qm betragen, was bei diesem Grundstück gegeben ist.
Der Freisitz (überdacht und/oder nicht überdacht) pro Grundstück darf insgesamt maximal 12 qm nicht überschreiten.
Sämtliche weiteren, ausführlichen Vorschriften für dieses Gartenhausgebiet finden Sie in der Satzung für diesen Bebauungsplan. Die Satzung können wir Ihnen gerne zukommen lassen.
Freiburger Straße 77 79576 Weil am Rhein - Haltingen DEU Tel.: 07621 75 000 E-Mail: denis.roesch@remax.de Homepage: https://partners-weil-am-rhein.remax.de/de/