Weitere Objektbeschreibung:
• Schnurgerüst und die Einmessung des Gebäudes als Grundlage für die maßgenaue Erstellung der Fundamentplatte in Eigenleistung des Bauherrn.
• Die Beauftragung eines Bodengutachtens ist
Leistung des Bauherrn.
• Hinweise
Die...
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Weitere Objektbeschreibung:
• Schnurgerüst und die Einmessung des Gebäudes als Grundlage für die maßgenaue Erstellung der Fundamentplatte in Eigenleistung des Bauherrn.
• Die Beauftragung eines Bodengutachtens ist
Leistung des Bauherrn.
• Hinweise
Die Beurteilung des Baugrundes ist ein wesentlicher Bestandteil der Bauplanung und gibt
Aufschluss über die Gründungsart und die Art der notwendigen Bauwerksabdichtung. Das Bodengutachten ergibt eine optimale Sicherheit bzgl. Planung, Kosten und Termine, nicht nur bei
problematischen Bodenverhältnissen. Das Bodengutachten wird vom Verkäufer in Auftrag gegeben.
• Bei Abweichungen hinsichtlich der frostfreien Gründung zwischen Bodengutachten und den
späteren Angaben des Statikers können Mehrkosten entstehen, die vom Bauherrn zu tragen sind.
• Das bauherrenseitige Bodengutachten ist zwingend und zeitnah mit der Beauftragung des Planungsbüros vorzulegen. Ohne Vorliegen eines Bodengutachtens kann das Bauvorhaben nicht weiter bearbeitet werden, es entstehen Zeitverzögerungen und damit ggf. Kosten. Die Kosten des Gutachtens trägt der Verkäufer.
• Die bauherrenseitige Garage kann erst nach Hausübergabe errichtet werden.
Zum Angebotspreis kommen lediglich Baunebenkosten (Erdarbeiten/Aushub, Hausanschlusskosten, usw.) und Kaufnebenkosten (Notar, Grunderwerbssteuer) hinzu.
Belagsfertiger Zustand, kann auch gegen Aufpreis auch Bezugsfertig angeboten werden!
Auch ein Hausbau mit Keller ist möglich!
Eine individuelle und detaillierte Baukostenaufstellung erhalten Sie bei einem persönlichen Termin nach der Grundstücksbesichtigung.
DARÜBER HINAUS BIETEN WIR IHNEN:
- Einen professionellen Finanzierungsservice
- Die Sicherheit eines Großunternehmens mit bewiesener Top-Qualität
- Eine professionelle Bauberatung und persönliche Baubetreuung
* Die abgebildeten Grundrisse sind Beispiele und dienen der Orientierung.
Weitere Objektbeschreibung:
• Schnurgerüst und die Einmessung des Gebäudes als Grundlage für die maßgenaue Erstellung der Fundamentplatte in Eigenleistung des Bauherrn.
• Die Beauftragung eines Bodengutachtens ist
Leistung des Bauherrn.
• Hinweise
Die Beurteilung des Baugrundes ist ein wesentlicher Bestandteil der Bauplanung und gibt
Aufschluss über die Gründungsart und die Art der notwendigen Bauwerksabdichtung. Das Bodengutachten ergibt eine optimale Sicherheit bzgl. Planung, Kosten und Termine, nicht nur bei
problematischen Bodenverhältnissen. Das Bodengutachten wird vom Verkäufer in Auftrag gegeben.
• Bei Abweichungen hinsichtlich der frostfreien Gründung zwischen Bodengutachten und den
späteren Angaben des Statikers können Mehrkosten entstehen, die vom Bauherrn zu tragen sind.
• Das bauherrenseitige Bodengutachten ist zwingend und zeitnah mit der Beauftragung des Planungsbüros vorzulegen. Ohne Vorliegen eines Bodengutachtens kann das Bauvorhaben nicht weiter bearbeitet werden, es entstehen Zeitverzögerungen und damit ggf. Kosten. Die Kosten des Gutachtens trägt der Verkäufer.
• Die bauherrenseitige Garage kann erst nach Hausübergabe errichtet werden.
Zum Angebotspreis kommen lediglich Baunebenkosten (Erdarbeiten/Aushub, Hausanschlusskosten, usw.) und Kaufnebenkosten (Notar, Grunderwerbssteuer) hinzu.
Belagsfertiger Zustand, kann auch gegen Aufpreis auch Bezugsfertig angeboten werden!
Auch ein Hausbau mit Keller ist möglich!
Eine individuelle und detaillierte Baukostenaufstellung erhalten Sie bei einem persönlichen Termin nach der Grundstücksbesichtigung.
DARÜBER HINAUS BIETEN WIR IHNEN:
- Einen professionellen Finanzierungsservice
- Die Sicherheit eines Großunternehmens mit bewiesener Top-Qualität
- Eine professionelle Bauberatung und persönliche Baubetreuung
* Die abgebildeten Grundrisse sind Beispiele und dienen der Orientierung.