immobilie1-ID: 31319765 | Anbieter-ID: I-00YBIE-W-02VUW3

Luxuriöses Wohnen am Wöhrder See: Exklusive Wohnung mit Seeblick und Top-Ausstattung

1.980.000 €
Kaufpreis
232 m²
Wohnfläche
5
Zimmer

Kosten

  • Kaufpreis
    1.980.000 €
  • Garagen-/Stellplatzkaufpreis
    35.000 €
  • Hausgeld pro Monat
    814 €
  • Käuferprovision
    3.57 % inkl. gesetzl. MwSt.

    3.57 % inkl. gesetzl. MwSt. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
    Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt be-reits bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im Übrigen gelten die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Telkämper Immobilien GbR.

Immobiliendetails

  • Nutzungsart
    Wohnen
  • Hauptobjektart
    Wohnung
  • Vertragsart
    Kauf
  • Baujahr
    2020
  • Zimmer (gesamt)
    5
  • Anzahl Balkone
    1
  • Anzahl Parkflächen
    2
  • Wohnfläche (ca.)
    232 m²
  • Küche
    Einbauküche (EBK)
  • Anzahl Stellplätze
    2
  • Garage/Stellplatz
    Tiefgarage
  • Garage
    2
  • Ausrichtung
    Südost
  • Fußboden
    Fliesen, Parkett
  • Haustiere
    Nein

Energie

    A+ A B C D E F G H
    0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 250 +
  • Befeuerungsart
    Fernwärme
  • Energieausweis
    Energiebedarfsausweis
  • Endenergiebedarf
    85 kWh/(m²*a)
  • Baujahr (laut Energieausweis)
    2020
  • Energieeffizienzklasse
    C
  • Ausgestellt
    nach dem 1.5.2014

Ausstattung

  • Gäste-WC
  • Personenaufzug
  • Keller

Ansprechpartner

Engel & Völkers Nürnberg

Äussere Sulzbacher Strasse 175 90491 Nürnberg
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Impressum
Telkämper Immobilien GbR
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Nürnberg Erlenstegen
Äußere Sulzbacher Straße 175
90491 Nürnberg
Vertreten durch:
Geschäftsführer: Arno Telkämper & Jeannette Telkämper
Kontakt:
Tel.: +49-(0)911/580 77 99 0
Fax: +49-(0)911/580 77 99 11
E-Mail: nuernberg@engelvoelkers.com

Nürnberg Zentrum
Rathausplatz 7
90403 Nürnberg
Vertreten durch:
Geschäftsführer: Arno Telkämper & Jeannette Telkämper
Kontakt:
Tel.: +49-(0)911/580 77 99 70
Fax: +49-(0)911/580 77 99 77
E-Mail: nuernberg@engelvoelkers.com

Steuernummer: DE 238/178/00858
USt-Identifikationsnummer: DE 30 450 11 53

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34 c GewO:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Tel: 089 - 51160, Fax: 089 – 51161306
www.ihk-muenchen.de/34c-gewo/

Kooperationen bestehen nur im Rahmen der Engel & Völkers ResidentialGmbH

Verbraucherinformation zur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR-VO und § 36 VSBG)
Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog.„OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.

Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.

Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision. Dies gilt entsprechend für den Ersatz von Aufwendungen, die wir im berechtigten Vertrauen auf den Abschluss eines Hauptvertrages getätigt haben, der aufgrund des schuldhaften Verhaltens des Kundens nicht zustande gekommen ist.

Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Maklervertrag) ist der Sitz des Maklers, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), der keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, so ist ebenfalls der Sitz des Maklers nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt der Kunde (Verbraucher) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Zustandekommen des Maklervertrages nach außerhalb Deutschlands oder ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Maklers. Ausschließliche Gerichtsstände, insbesondere für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
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