Das Grundstück liegt im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplans und könnte deshalb kurzfristig mit einem Einfamilienhaus mit Kellergeschoß, Erdgeschoß und Dachgeschoß bebaut werden. Der maximale Umgriff des Hauses beträgt ca. 13 mal 16 Meter, bei...
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Das Grundstück liegt im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplans und könnte deshalb kurzfristig mit einem Einfamilienhaus mit Kellergeschoß, Erdgeschoß und Dachgeschoß bebaut werden. Der maximale Umgriff des Hauses beträgt ca. 13 mal 16 Meter, bei der Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 32° und 45° vorgesehen; die weiteren Festsetzungen entnehmen sie bitte dem beigefügten Bebauungsplan. Das Grundstück verfügt über 2 Zufahrtsmöglichkeiten, eine ca. 3,50 Meter breite private Zufahrt von der Süd-Westseite aus und die öffentliche Straße an der Ostseite. Der Bauplatz ist ortsüblich erschlossen, ein Bauzwang besteht nicht.
Das Grundstück liegt im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplans und könnte deshalb kurzfristig mit einem Einfamilienhaus mit Kellergeschoß, Erdgeschoß und Dachgeschoß bebaut werden. Der maximale Umgriff des Hauses beträgt ca. 13 mal 16 Meter, bei der Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 32° und 45° vorgesehen; die weiteren Festsetzungen entnehmen sie bitte dem beigefügten Bebauungsplan. Das Grundstück verfügt über 2 Zufahrtsmöglichkeiten, eine ca. 3,50 Meter breite private Zufahrt von der Süd-Westseite aus und die öffentliche Straße an der Ostseite. Der Bauplatz ist ortsüblich erschlossen, ein Bauzwang besteht nicht.