Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 13.6.2033.
Endenergiebedarf beträgt 38.00 kwh/(m²*a).
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 2024.
Die Energieeffizienzklasse ist A.
Miet-/Pachtzahlung
Nach Abzug der laufenden...
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Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 13.6.2033.
Endenergiebedarf beträgt 38.00 kwh/(m²*a).
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 2024.
Die Energieeffizienzklasse ist A.
Miet-/Pachtzahlung
Nach Abzug der laufenden monatlichen Instandhaltungsrücklage, der Haus- und Miet-/Pachtverwaltergebühren und sonstigen Kosten, die nicht auf den Betriebsträger umzulegen sind, wird die Pachteinnahme den einzelnen Eigentümern gutgeschrieben.
Um den Entwicklungen in der Zukunft Rechnung zu tragen, ist die vom Betriebsträger zu zahlende Miete durch eine Wertsicherungsklausel an den vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucher- preisindex für Deutschland (Basis 2015 = 100) gekoppelt.
Sollte sich nach Mietbeginn der Verbraucherpreisindex um mehr als 10 Prozentpunkte gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Mietbeginns verändern, so verändert sich die Miete um 67 Prozent der prozentualen Indexveränderung, mit Wirkung des auf den Monat der Änderung des Index folgenden Monats, jedoch nicht vor Ablauf von drei vollen Mietjah- ren ab Beginn des Mietverhältnisses.
Bevorzugtes Belegungsrecht
Anleger erhalten ein bevorzugtes Belegungsrecht für sich und ihre Ange- hörigen (nach § 15 AO). Das bevorzugte Belegungsrecht gilt sowohl für Bad Gögging als auch an über 150 Standorten, die zum Belegungsrecht der ERL Immobiliengruppe zählen. Der Erwerber als Eigentümer hat keinen direkten Anspruch auf die Nutzung seiner Immobilie. Dies ist nur dann möglich, wenn diese frei ist bzw. frei wird.