Grundstücke, die für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden
Das Recht auf die Nutzung von Brennholz aus dem Gemeindewald gilt hauptsächlich für Laubwälder gemäß dem Brennholzrecht. Der Rechtsinhaber ist verpflichtet, das...
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Grundstücke, die für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden
Das Recht auf die Nutzung von Brennholz aus dem Gemeindewald gilt hauptsächlich für Laubwälder gemäß dem Brennholzrecht. Der Rechtsinhaber ist verpflichtet, das Holz persönlich zu schlagen. Hin und wieder können solche Aktivitäten den Boden von archäologischen Stätten betreffen, die in der Denkmalliste als prähistorische Grabhügel mit Bestattungen aufgeführt sind.
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Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 500,00 EUR.
Sichern Sie sich unter Umständen 30 % Nachlass auf den Verkehrswert und zahlen Sie somit für die oben genannte Immobilie nur 350,00 EUR. Ebenso entfallen Notarkosten und Maklercourtage.
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Kataloginfos:
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