Ein altes Gewand - im neuen Kleid
Ein Märchen neu erzählen? Die Zeit zurückdrehen – diesem einst wunderschönen Haus zuliebe?!
Das bin ich gefragt worden, als ich einer lieben Freundin von diesem ca. 300 Jahre alten, ganz besonderen Schmuckstück...
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Ein altes Gewand - im neuen Kleid
Ein Märchen neu erzählen? Die Zeit zurückdrehen – diesem einst wunderschönen Haus zuliebe?!
Das bin ich gefragt worden, als ich einer lieben Freundin von diesem ca. 300 Jahre alten, ganz besonderen Schmuckstück vorgeschwärmt habe. Beim Betrachten der Bilder wird wohl sicher jedem Interessierten deutlich, was gemeint ist.
Hier handelt es sich um ein sehr markantes und geschichtsträchtiges Haus. Mit eines der längsten original erhaltenen Fachwerkhäuser. Dazu noch mit einem Mansardendach. Ein Gebäude, dem man gern lauschen würde, könnte es aus seiner langen und spannenden Geschichte erzählen. Es muss wohl ursprünglich mal als Rittergut gebaut und ab 1851 als Gerichtsgebäude genutzt worden sein. Bis 1878 war es demnach z.B. üblich, dass der Graf von Stolberg die richterlichen Beamten überprüft hat, was sich nach einer Justizreform von 1879 geändert hat und aus dem Gebäude ein Amtsgericht werden ließ. Im Hof entstanden in dieser Zeit vier Gefängniszellen, die später als städtisches Archiv genutzt worden sein sollen.
Nachdem das Amtsgericht Heringen dem Gericht in Nordhausen angegliedert wurde, erfolgte 1943 die Auflösung an diesem Standort und aus dem Gebäude wurde ein Wohnhaus. Der einst prachtvolle Gerichtssaal soll noch bis 1951 als Unterrichtsraum der Schule in Heringen genutzt worden sein und muss wohl in der Folgezeit eine Teilung erfahren haben, was der Verlauf des Stucks an der Decke vermuten lässt.
Auch wurde dieser Gebäudeteil danach als Arztpraxis mit privaten Wohnräumen vom örtlichen Allgemeinmediziner genutzt. Der inzwischen stark verwilderte Garten mit verfallenem Gewächshause und Swimmingpool muss von ihm angelegt und geprägt worden sein.
Das Gebäude selbst ist nach seiner letzten Nutzung weitestgehend unverändert geblieben. Soll heißen, die heutigen Eigentümer haben teilweise begonnen, einige notwendige Rückbauten vorzunehmen, erhaltenswerte und prägende Details bewahrt, aber das Haus noch nicht durch Modernisierung-, oder Sanierungsmaßnahmen verändert. So sind die letzten und wohl auch ursprünglichen Grundrisse, die alten Holztüren und Dielen, sowie Teile der Stuckdecken und Ornamente weitestgehend noch vorhanden. Für Fachleute und Liebhaber dieser Architektur sicher gute Voraussetzungen den Bestand wieder in einen attraktiven und nutzbaren Zustand versetzen zu können.
Neben den großzügigen Wohnräumen sind der Dachboden und Dachstuhl ein wirklich imposantes Konstrukt aus Holz, Raum und Zeit. Eine Atmosphäre die unweigerlichen Erinnerungen an den Kinderfilm „Heidi“ und ihre Zeit in Frankfurt hervorrufen kann. Hier oben ist die Teilung des Hauses, die irgendwann erfolgte, auch wieder gut nachzuvollziehen, ebenso ein vielversprechender Blick in die Umgebung, über die Dächer der Nachbarschaft hinweg.
Den Garten betreffend, idyllisch - ist vielleicht eine passende Umschreibung, auch im Laufe der Zeit verwildert, aber viel entscheidender - er ist groß, hat zu diesem, einst prachtvollen Objekt eine angemessene Größe von ca. 2300 m² und lässt eine durchdachte, Parkähnliche Struktur erkennen.
Dem aufmerksamen Leser ist sicher nicht entgangen, dass die hier angebotene Gebäudehälfte ursprünglich mal Teil eines „großen Ganzen“ war, eine Einheit bildete und im Lauf der Geschichte etwa mittig geteilt und von unterschiedlichen Eigentümern erworben wurde. Diese unterschiedlichen Eigentümer sind nun bereit die Gebäudehälften separat zu verkaufen, so dass hier auch die Möglichkeit gegeben ist, das Objekt wieder in eine Hand zu geben.
Einzeldenkmal als auch Bestandteil des Denkmalensembles „Straße der Einheit“ (Denkmalausweisung nach § 2 Abs. 4 ThürDSchG „kennzeichnendes Straßenbild“)
Ein altes Gewand - im neuen Kleid
Ein Märchen neu erzählen? Die Zeit zurückdrehen – diesem einst wunderschönen Haus zuliebe?!
Das bin ich gefragt worden, als ich einer lieben Freundin von diesem ca. 300 Jahre alten, ganz besonderen Schmuckstück vorgeschwärmt habe. Beim Betrachten der Bilder wird wohl sicher jedem Interessierten deutlich, was gemeint ist.
Hier handelt es sich um ein sehr markantes und geschichtsträchtiges Haus. Mit eines der längsten original erhaltenen Fachwerkhäuser. Dazu noch mit einem Mansardendach. Ein Gebäude, dem man gern lauschen würde, könnte es aus seiner langen und spannenden Geschichte erzählen. Es muss wohl ursprünglich mal als Rittergut gebaut und ab 1851 als Gerichtsgebäude genutzt worden sein. Bis 1878 war es demnach z.B. üblich, dass der Graf von Stolberg die richterlichen Beamten überprüft hat, was sich nach einer Justizreform von 1879 geändert hat und aus dem Gebäude ein Amtsgericht werden ließ. Im Hof entstanden in dieser Zeit vier Gefängniszellen, die später als städtisches Archiv genutzt worden sein sollen.
Nachdem das Amtsgericht Heringen dem Gericht in Nordhausen angegliedert wurde, erfolgte 1943 die Auflösung an diesem Standort und aus dem Gebäude wurde ein Wohnhaus. Der einst prachtvolle Gerichtssaal soll noch bis 1951 als Unterrichtsraum der Schule in Heringen genutzt worden sein und muss wohl in der Folgezeit eine Teilung erfahren haben, was der Verlauf des Stucks an der Decke vermuten lässt.
Auch wurde dieser Gebäudeteil danach als Arztpraxis mit privaten Wohnräumen vom örtlichen Allgemeinmediziner genutzt. Der inzwischen stark verwilderte Garten mit verfallenem Gewächshause und Swimmingpool muss von ihm angelegt und geprägt worden sein.
Das Gebäude selbst ist nach seiner letzten Nutzung weitestgehend unverändert geblieben. Soll heißen, die heutigen Eigentümer haben teilweise begonnen, einige notwendige Rückbauten vorzunehmen, erhaltenswerte und prägende Details bewahrt, aber das Haus noch nicht durch Modernisierung-, oder Sanierungsmaßnahmen verändert. So sind die letzten und wohl auch ursprünglichen Grundrisse, die alten Holztüren und Dielen, sowie Teile der Stuckdecken und Ornamente weitestgehend noch vorhanden. Für Fachleute und Liebhaber dieser Architektur sicher gute Voraussetzungen den Bestand wieder in einen attraktiven und nutzbaren Zustand versetzen zu können.
Neben den großzügigen Wohnräumen sind der Dachboden und Dachstuhl ein wirklich imposantes Konstrukt aus Holz, Raum und Zeit. Eine Atmosphäre die unweigerlichen Erinnerungen an den Kinderfilm „Heidi“ und ihre Zeit in Frankfurt hervorrufen kann. Hier oben ist die Teilung des Hauses, die irgendwann erfolgte, auch wieder gut nachzuvollziehen, ebenso ein vielversprechender Blick in die Umgebung, über die Dächer der Nachbarschaft hinweg.
Den Garten betreffend, idyllisch - ist vielleicht eine passende Umschreibung, auch im Laufe der Zeit verwildert, aber viel entscheidender - er ist groß, hat zu diesem, einst prachtvollen Objekt eine angemessene Größe von ca. 2300 m² und lässt eine durchdachte, Parkähnliche Struktur erkennen.
Dem aufmerksamen Leser ist sicher nicht entgangen, dass die hier angebotene Gebäudehälfte ursprünglich mal Teil eines „großen Ganzen“ war, eine Einheit bildete und im Lauf der Geschichte etwa mittig geteilt und von unterschiedlichen Eigentümern erworben wurde. Diese unterschiedlichen Eigentümer sind nun bereit die Gebäudehälften separat zu verkaufen, so dass hier auch die Möglichkeit gegeben ist, das Objekt wieder in eine Hand zu geben.
Einzeldenkmal als auch Bestandteil des Denkmalensembles „Straße der Einheit“ (Denkmalausweisung nach § 2 Abs. 4 ThürDSchG „kennzeichnendes Straßenbild“)