§ 34c GewO
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Die berufsrechtlichen Regelungen der GewO und der MaBV können über die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH
www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
https://ec.europa.eu/consumers/odr