Das Baurecht des Gesamtgrundstücks richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 22A "Loisachufer".
Bei einem Bauantrag ist zu beachten, dass aufgrund des Ensembleschutzes und Bodendenkmals auch immer ein Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis mit zu...
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Das Baurecht des Gesamtgrundstücks richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 22A "Loisachufer".
Bei einem Bauantrag ist zu beachten, dass aufgrund des Ensembleschutzes und Bodendenkmals auch immer ein Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis mit zu beantragen ist.
Auflagen der unteren Denkmalschutzbehörde sind ebenfalls zu beachten.
*Ein Bodendenkmal ist ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).
Dazu zählen Überreste früherer Befestigungsanlagen, Siedlungen, Kult- und Bestattungsplätze, Produktionsstätten, Wirtschaftsbetriebe, Verkehrswege, Grenzziehungen und allgemeine archäologische Fundstellen. Bodendenkmäler sind danach im Boden oder auch in einem Gewässer verborgene bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen (auch tierischen und pflanzlichen) Lebens handelt. Ausgrabungen, Befunde und Funde sind Hauptquellen der wissenschaftlichen Erkenntnis zu diesen Denkmälern.
*Um die Erhaltung einer Gruppe von Gebäuden, die räumlich und architektonisch im Zusammenspiel historisch erhaltenswert erscheinen, geht es bei dem denkmalpflegerischen Begriff "Ensembleschutz". Dies kann sich auf Straßenzüge, einen Platz oder ein Stadtviertel beziehen. Alle von außen sichtbaren Veränderungen an Fassade und Dach müssen daher von den Denkmalbehörden genehmigt werden. Dies betrifft auch Bauteile die laut Bauordnung des jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig wären.
*Laut Google-Recherche
Es ist mit einem erhöhten Abbruchaufwand zu rechnen (Nachbarbebauung).
Das Gebäude hat eine Erdgasheizung.
Das Baurecht des Gesamtgrundstücks richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 22A "Loisachufer".
Bei einem Bauantrag ist zu beachten, dass aufgrund des Ensembleschutzes und Bodendenkmals auch immer ein Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis mit zu beantragen ist.
Auflagen der unteren Denkmalschutzbehörde sind ebenfalls zu beachten.
*Ein Bodendenkmal ist ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).
Dazu zählen Überreste früherer Befestigungsanlagen, Siedlungen, Kult- und Bestattungsplätze, Produktionsstätten, Wirtschaftsbetriebe, Verkehrswege, Grenzziehungen und allgemeine archäologische Fundstellen. Bodendenkmäler sind danach im Boden oder auch in einem Gewässer verborgene bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen (auch tierischen und pflanzlichen) Lebens handelt. Ausgrabungen, Befunde und Funde sind Hauptquellen der wissenschaftlichen Erkenntnis zu diesen Denkmälern.
*Um die Erhaltung einer Gruppe von Gebäuden, die räumlich und architektonisch im Zusammenspiel historisch erhaltenswert erscheinen, geht es bei dem denkmalpflegerischen Begriff "Ensembleschutz". Dies kann sich auf Straßenzüge, einen Platz oder ein Stadtviertel beziehen. Alle von außen sichtbaren Veränderungen an Fassade und Dach müssen daher von den Denkmalbehörden genehmigt werden. Dies betrifft auch Bauteile die laut Bauordnung des jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig wären.
*Laut Google-Recherche
Es ist mit einem erhöhten Abbruchaufwand zu rechnen (Nachbarbebauung).
Das Gebäude hat eine Erdgasheizung.