• Badezimmer mit Dusche und Badewanne (EG)
• Gäste-WC (EG)
• Tageslichtbadezimmer mit Dusche und Badewanne (DG)
• Fußbodenheizung im EG, im Badezimmer DG und in der Kellerbar
• Rollläden, teilweise elektrisch
• Wintergarten
• Terrasse EG
• Dachterrasse DG
•...
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• Badezimmer mit Dusche und Badewanne (EG)
• Gäste-WC (EG)
• Tageslichtbadezimmer mit Dusche und Badewanne (DG)
• Fußbodenheizung im EG, im Badezimmer DG und in der Kellerbar
• Rollläden, teilweise elektrisch
• Wintergarten
• Terrasse EG
• Dachterrasse DG
• Garten
• Gartenhaus
• Garage
1.) Das Schlafzimmer in der Erdgeschosswohnung war ursprünglich ein Abstellraum für Gartengeräte. Dieser Raum wurde in die Wohnung integriert, zu wohnlichen Zwecken ausgebaut und anschließend als Schlafzimmer genutzt. Eine bauplanungsrechtliche Prüfung oder Genehmigung fand hierzu nicht statt. Von der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche des Erdgeschosses entfallen ca. 116 m² auf die Wohnfläche und ca. 13 m² auf die ausgebaute Nutzfläche.
2.) Die beiden Räume im Keller, die derzeit als Hobbyraum und Büro genutzt werden, sind ebenfalls zu wohnlichen Zwecken ausgebaut worden. Eine bauplanungsrechtliche Prüfung oder Genehmigung fand hierzu ebenfalls nicht statt. Hiermit ergeben sich nochmal extra ca. 29 m² Nutzfläche.
3.) Der Wintergarten ist nicht genehmigt. Eine entsprechende Eintragung in das Baulastenverzeichnis wurde nicht vorgenommen. In der Wohnflächenberechnung wurde der Wintergarten separat aufgeführt. Da der Wintergarten eine zusätzliche Terrassenfläche zur eigentlichen Terrasse darstellt und beide Bereiche zu 50% in die Wohnfläche einfließen, ergeben sich bei der Berechnung keine Unterschiede.
4. ) Die Wohnung im DG ist bis zum 31.12.2025 vermietet, der Mietvertrag kann optional vom neuen Eigentümer verlängert werden.
5. ) Durch den An- und Umbau, wurde die Immobilie ca. 1987 kernsaniert.
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1.) Das Schlafzimmer in der Erdgeschosswohnung war ursprünglich ein Abstellraum für Gartengeräte. Dieser Raum wurde in die Wohnung integriert, zu wohnlichen Zwecken ausgebaut und anschließend als Schlafzimmer genutzt. Eine bauplanungsrechtliche Prüfung oder Genehmigung fand hierzu nicht statt. Von der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche des Erdgeschosses entfallen ca. 116 m² auf die Wohnfläche und ca. 13 m² auf die ausgebaute Nutzfläche.
2.) Die beiden Räume im Keller, die derzeit als Hobbyraum und Büro genutzt werden, sind ebenfalls zu wohnlichen Zwecken ausgebaut worden. Eine bauplanungsrechtliche Prüfung oder Genehmigung fand hierzu ebenfalls nicht statt. Hiermit ergeben sich nochmal extra ca. 29 m² Nutzfläche.
3.) Der Wintergarten ist nicht genehmigt. Eine entsprechende Eintragung in das Baulastenverzeichnis wurde nicht vorgenommen. In der Wohnflächenberechnung wurde der Wintergarten separat aufgeführt. Da der Wintergarten eine zusätzliche Terrassenfläche zur eigentlichen Terrasse darstellt und beide Bereiche zu 50% in die Wohnfläche einfließen, ergeben sich bei der Berechnung keine Unterschiede.
4. ) Die Wohnung im DG ist bis zum 31.12.2025 vermietet, der Mietvertrag kann optional vom neuen Eigentümer verlängert werden.
5. ) Durch den An- und Umbau, wurde die Immobilie ca. 1987 kernsaniert.