Diese gemütliche 2- Zimmer Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Lehe und ist öffentlich gefördet. Es sind Heizkostenvorauszahlungen in Höhe von ca. 100,00 € in Nebenkostenvorauszahlungen enthalten; Wasser und Abwasser...
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Diese gemütliche 2- Zimmer Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Lehe und ist öffentlich gefördet. Es sind Heizkostenvorauszahlungen in Höhe von ca. 100,00 € in Nebenkostenvorauszahlungen enthalten; Wasser und Abwasser sind nicht enthalten.
*** Die Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden.*** Die Miete kann, je nach Fallgruppe, variieren und somit ebenso die Höhe der Mietkaution.
Diese gemütliche 2- Zimmer Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Lehe und ist öffentlich gefördet. Es sind Heizkostenvorauszahlungen in Höhe von ca. 100,00 € in Nebenkostenvorauszahlungen enthalten; Wasser und Abwasser sind nicht enthalten.
*** Die Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden.*** Die Miete kann, je nach Fallgruppe, variieren und somit ebenso die Höhe der Mietkaution.
Kosten
Miete zzgl. NK
252,64 €
Miete inkl. Nebenkosten
442,34 €
Kaution/ Genossenschaftsanteile
504,68 €
Nebenkosten
190 €
Immobiliendetails
Nutzungsart
Wohnen
Objektart
Etagenwohnung
Hauptobjektart
Wohnung
Vertragsart
MIETE
Objektzustand
Teil- oder vollrenoviert
Zimmer
2
Anzahl Schlafzimmer
1
Anzahl Badezimmer
1
Wohnfläche (ca.)
43,84 m²
Etage
1
Anzahl Etagen
3
Haustiere
Nein
Energie
Heizungsart
Zentralheizung
Ausstattung
Wohnberechtigungsschein
Lage
Dionysiusstr. · 27576 · Bremerhaven · Deutschland
Sonstiges
Heizungsart: Zentralheizung
Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit ,Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Irrtun und Zwischenvermietung vorbehalten. Maßgeblich sind allein die Vereinbarungen des zu schließenden Mietvertrages.
Heizungsart: Zentralheizung
Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit ,Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Irrtun und Zwischenvermietung vorbehalten. Maßgeblich sind allein die Vereinbarungen des zu schließenden Mietvertrages.