Wohnprojekt Kanalblick - Raum für Kreativität
Dieses Grundstück bietet eine seltene Gelegenheit für eine umfangreiche Bebauung direkt am Lüchtenburgkanal.
Aus zwei Flurstücken bestehend, teilt es sich in eine Wohnbaufläche zur Größe von insgesamt...
mehr lesen
Wohnprojekt Kanalblick - Raum für Kreativität
Dieses Grundstück bietet eine seltene Gelegenheit für eine umfangreiche Bebauung direkt am Lüchtenburgkanal.
Aus zwei Flurstücken bestehend, teilt es sich in eine Wohnbaufläche zur Größe von insgesamt 4.064 qm und einer angrenzenden Grünlandfläche von 9.978 qm auf. Die Gesamtgröße beläuft sich auf 14.042 qm.
Das Areal ist derzeit mit einem stark sanierungsbedürftigen Wohnhaus sowie alten Wirtschaftsgebäuden aus den 1930er Jahren bebaut. Das ehemalige Siedlerhaus diente in der Vergangenheit als kombiniertes Wohn- und Wirtschaftsgebäude mit Stallungen und Futterlager.
Die Grünlandfläche wird momentan als Pferdewiese genutzt und ist nicht verpachtet.
Nach den Vorgaben des Bebauungsplans 214/III der Stadt Papenburg ist eine Neubebauung unter Einhaltung bestimmter architektonischer Richtlinien möglich. Die Ausrichtung der Gebäude soll giebelständig zur Straße sein, wobei Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung zwischen 35° und 60° vorgesehen sind. Die Traufenhöhe ist auf maximal 3,80 m begrenzt.
Für die Entwicklung des vorderen Grundstücksabschnitts sind verschiedene Konzepte denkbar, so könnten zum Beispiel entweder drei Mehrparteienhäuser mit je vier Wohneinheiten oder sechs Doppelhäuser geplant werden. Diese Strukturen würden insgesamt 12 Wohneinheiten umfassen, mit großzügigen Wohnflächen von ca. 95 qm im Erdgeschoss und ca. 63 qm im Obergeschoss. Auch eine Grundstücksteilung (Zerlegungsvermessung) ist denkbar.
Die Maße des vorderen Grundstücksabschnitts umfassen eine Straßenfront von ca. 66 m Breite und eine variable Tiefe, die eine optimale Nutzung ermöglicht.
Für dieses Anwesen wurde eine Grundstücksanalyse durch ein Architekturbüro, mit Vorschlägen für eine mögliche Bebauung erstellt.
Wichtig zu wissen:
Verbindliche Entscheidungen zur zulässigen Bebauung des Grundstücks inkl. erforderlicher und möglicher Parkplätze können nur durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erteilt werden.
Wohnprojekt Kanalblick - Raum für Kreativität
Dieses Grundstück bietet eine seltene Gelegenheit für eine umfangreiche Bebauung direkt am Lüchtenburgkanal.
Aus zwei Flurstücken bestehend, teilt es sich in eine Wohnbaufläche zur Größe von insgesamt 4.064 qm und einer angrenzenden Grünlandfläche von 9.978 qm auf. Die Gesamtgröße beläuft sich auf 14.042 qm.
Das Areal ist derzeit mit einem stark sanierungsbedürftigen Wohnhaus sowie alten Wirtschaftsgebäuden aus den 1930er Jahren bebaut. Das ehemalige Siedlerhaus diente in der Vergangenheit als kombiniertes Wohn- und Wirtschaftsgebäude mit Stallungen und Futterlager.
Die Grünlandfläche wird momentan als Pferdewiese genutzt und ist nicht verpachtet.
Nach den Vorgaben des Bebauungsplans 214/III der Stadt Papenburg ist eine Neubebauung unter Einhaltung bestimmter architektonischer Richtlinien möglich. Die Ausrichtung der Gebäude soll giebelständig zur Straße sein, wobei Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung zwischen 35° und 60° vorgesehen sind. Die Traufenhöhe ist auf maximal 3,80 m begrenzt.
Für die Entwicklung des vorderen Grundstücksabschnitts sind verschiedene Konzepte denkbar, so könnten zum Beispiel entweder drei Mehrparteienhäuser mit je vier Wohneinheiten oder sechs Doppelhäuser geplant werden. Diese Strukturen würden insgesamt 12 Wohneinheiten umfassen, mit großzügigen Wohnflächen von ca. 95 qm im Erdgeschoss und ca. 63 qm im Obergeschoss. Auch eine Grundstücksteilung (Zerlegungsvermessung) ist denkbar.
Die Maße des vorderen Grundstücksabschnitts umfassen eine Straßenfront von ca. 66 m Breite und eine variable Tiefe, die eine optimale Nutzung ermöglicht.
Für dieses Anwesen wurde eine Grundstücksanalyse durch ein Architekturbüro, mit Vorschlägen für eine mögliche Bebauung erstellt.
Wichtig zu wissen:
Verbindliche Entscheidungen zur zulässigen Bebauung des Grundstücks inkl. erforderlicher und möglicher Parkplätze können nur durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erteilt werden.