Vermieter möchten möglichst sicher sein, dass sie ihre Miete rechtzeitig bekommen. Daher verlangen viele vor dem Abschluss eines Mietvertrags eine Bonitätsauskunft von ihren künftigen Mietern. Die bekannteste ist die SCHUFA-Auskunft. Es gibt jedoch noch weitere Auskunfteien. Und inzwischen gibt es auch Dienstleistungsunternehmen, die bei diesen Auskunfteien für den Mietinteressenten dessen Bonität abfragen und eine Bonitätsauskunft daraus erstellen.
Doch wann darf der Vermieter eine Bonitätsauskunft verlangen, was steht drin und wie viel kostet sie? All das erklären wir im Folgenden.
Es ist heute die Regel, dass ein Vermieter eine Bonitätsauskunft oder einen anderen Nachweis der Bonität verlangt, bevor er einen Mietvertrag abschließt. Aus seiner Sicht auch verständlich, möchte er sich und sein Eigentum doch vor Mietnomaden und Mietausfällen schützen. Doch darf er überhaupt eine Bonitätsauskunft einfordern? Die Antwort lautet ja. Jedoch ist der Zeitpunkt entscheidend. Ein Vermieter darf nicht bereits bei der Besichtigung von allen Mietinteressenten eine Bonitätsauskunft verlangen – sondern erst, wenn der Mietvertrag kurz vor dem Abschluss steht.
SCHUFA steht für Schutzgemeinschaft der allgemeinen Kreditsicherung. Das ist ein privates Unternehmen. Es sammelt Daten und errechnet daraus die voraussichtliche Zahlungsfähigkeit von Personen oder Unternehmen. Diese Wahrscheinlichkeit gibt die SCHUFA in einem sogenannten Score an. Das ist eine Prozentzahl (zwischen 0 und 100), die aussagt, wie wahrscheinlich eine Person ihre Verbindlichkeiten zuverlässig bedient. Liegt dieser Wert beispielsweise bei 96, ist es für den Vermieter sehr wahrscheinlich, dass er seine Miete pünktlich und zuverlässig erhält.
Hier ist es wichtig, dass Mietinteressenten ein Auge darauf haben, was sie an den Vermieter übergeben. Denn es gibt verschiedene SCHUFA-Auskünfte – und verschiedene Teile einer Auskunft. Doch der Reihe nach. Einmal pro Jahr kann jeder bei der SCHUFA kostenlos eine Auskunft über sich einfordern. Die SCHUFA nennt das „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“. Die Datenkopie dient dazu, zu sehen, ob und welche Einträge vorhanden sind. Diese Auskunft enthält vollumfänglich alle gespeicherten Vermögensverhältnisse und ist nicht dazu gedacht, sie an Dritte zu übergeben.
Mietinteressenten greifen daher besser auf die sogenannte SCHUFA-BonitätsAuskunft zurück. Diese ist kostenpflichtig und besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist die Bonitätsauskunft für den Vermieter. Hier steht, ob jemand zuverlässig seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Mehr nicht. Der zweite Teil der SCHUFA-BonitätsAuskunft enthält – wie die jährliche kostenfreie Auskunft – detaillierte Informationen über Kredite, Anfragen von Online-Händlern oder ähnliches. Dieser zweite Teil ist nur für einen selbst bestimmt.
Die Schufa bietet die BonitätsAuskunft für 29,95 Euro an. Man kann die Auskunft online anfordern und sie steht dann sofort zur Verfügung. Die kostenlose SCHUFA-Auskunft – die jedoch wie gesagt nicht für die Weitergabe an Dritte geeignet ist – wird postalisch verschickt. Das dauert bis zu zwei Wochen.
Ein Eintrag bei der SCHUFA oder einer anderen Auskunftei ist nicht per se etwas Schlechtes. Die SCHUFA hat zu einem Großteil der Menschen Daten und damit Einträge gesammelt. Wer ein Girokonto, einen Kredit oder einen Mobilfunkvertrag hat, über den liegen sehr wahrscheinlich auch Einträge bei einer Auskunftei vor. Werden Kreditraten und Verpflichtungen immer pünktlich bedient – liegen also keine Zahlungsstörungen vor – sind diese Einträge positiv. Sie zeigen, dass man dem Menschen vertrauen kann. Erst wenn negative Einträge vorhanden sind, etwa über Zahlungsausfälle oder gekündigte Kredite, kann dies negativen Einfluss auf die Wohnungssuche haben.
Bei negativen Einträgen sollten Mietinteressenten immer zuerst prüfen, ob diese korrekt sind. Immer wieder kommt es vor, dass Auskunfteien falsche oder veraltete Daten speichern. Sind sie korrekt, kann es, insbesondere auf einem umkämpften Mietmarkt wie in München oder Berlin, schwierig werden, eine Mietwohnung zu bekommen. Dann bleibt nur, möglichst offen mit dem Thema umzugehen und eventuell Bürgen mit einer positiven Bonitätsauskunft zu finden.